Muss man seiner eigenen Hausrat oder Haftpflichtversicherung Schaden melden?


10.08.2025, 13:09

Folgendes habe ich nun schon in die Wege geleitet:

1.) Den Verursacher auf den Schaden am Abend hingewiesen

2.) Die Feuerwehr am Abend angerufen. Polizei kam aber und schickte die Feuerwehr wieder weg.

3.) Dem Vermieter den Schaden gemeldet.

4.) Von der Versicherung waren schon Leute da. (Leider habe ich keine Ahnung ob das welche vom Verursacher, oder aber vom Vermieter welche gewesen sind. :-( )

4 Antworten

Ersten solltest du dir die Vorgangsnummer der Polizei hohlen und den Schaden deiner Hausrat melden mit der Nummer. Dann mit der Hausverwaltung/Vermieter in Verbindung setzen und Fragen was nun weiter geschieht und wer den Schaden regelt. Wenn alle Stränge reissen, muss deine Hausrat deinen Schaden übernehmen aber nur deinen. Du solltest schnellstens es deiner Versicherung melden, das hätte schon am 05.07.2025 geschehen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Siemensbahn 
Beitragsersteller
 10.08.2025, 13:16

Hallo Jes.Ju!

Vielen Dank für die Infos. Ich habe im Anhang an meine Frage nun alles aufgeführt, was ich bereits gemacht habe.

Ich war der Meinung, das der Verursacher den Schaden den er bei mir und bei den anderen Mietern verursacht hat, seiner Versicherung meldet, und die Geschädigten dann von seiner Versicherung den Schaden erstattet bekommen.

Das ich noch neben dem Vermieter meiner Versicherung das melden muss, wusste ich nun nicht. :-( Und ob die nach über 1 Monat noch tätig wird? Da habe ich so meine Zweifel, zumal der Verursacher nach seiner Aussage keine Haftpflichtversicherung hat. Nur für sein Auto. :-( Das ist schon ein starkes Stück. Und Schön ist das auch nicht.

Einen dicken Audi A5 fahren, aber keinen Schaden begleichen wollen. Das sind mir schon die richtigen. :-(

JesJu  10.08.2025, 13:26
@Siemensbahn

Ja und da greift deine Hausrat und erstattet deinen Schaden wenn der Verursacher nicht zahlt

Siemensbahn 
Beitragsersteller
 10.08.2025, 13:34
@JesJu

Hallo JesJu!

Vielen Dank! Das ich das meiner Versicherung melden muss, wusste ich wie schon gesagt nicht.

Werde das morgen machen. Vorgangsnummer habe ich von der Polizei. Die werde ich angeben, und den Tag, sowie die Uhrzeit. Hoffe das das noch geregelt wird. Mal sehen.

Passiert mir ja nun nicht jeden Tag. Und war zum Glück das 1. mal.

DerHans  10.08.2025, 19:22
@Siemensbahn

Der Verursacher ist zwar haftbar, allerdings nur mit dem Zeitwert. Und wenn du Pech hast, hat er gar keine Haftpflichtversicherung.

schleudermaxe  11.08.2025, 16:37
@Siemensbahn

Wozu benötigt der Verursacher denn für diesen Fall eine Haftplicht, die ja nichtmal den Neukauf/die komplette Reparatur ersetzt, wie richtig gesagt wird.

schleudermaxe  11.08.2025, 16:39
@JesJu

Da der Verursacher meist nicht bezahlen muss, sollte gegriffen werden.

schleudermaxe  11.08.2025, 16:49
@JesJu

da greift deine Hausrat, ich bestätige lediglich Deine Auffassung, mehr nicht.

Da bist Du aber spät dran ...

Ein Schaden in der Hausratversicherung sollte unverzüglich gemeldet werden. Das bedeutet, dass die Meldung so schnell wie möglich nach Feststellung des Schadens erfolgen sollte.

Wenn eine Schadenmeldung erst Wochen später erfolgt, könnte es gut sein, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt.

Die Fristen für die Schadenmeldung müssten auch in Deiner Police drin stehen.


Siemensbahn 
Beitragsersteller
 10.08.2025, 13:28

Hallo AngiedieSchlaue!

Ich wusste nicht, das ich den Schaden meiner Versicherung melden muss. Ich war der Meinung, das der Verursacher den Schaden seiner Versicherung zu melden hat, und die dann mir den Schaden ersetzt.. Ich habe das noch dem Vermieter gemeldet. Das war mir schon klar.

schleudermaxe  11.08.2025, 16:35
@Siemensbahn

Dafür kann aber die Hausrat-Versicherung nichts, eine Haftpflicht meldet sich nicht bei Dir, wozu auch, ist ja keine Pflicht wie beim Kraftfahrzeug.

Wenn du einen Schaden an deinem Hausrat hast, solltest du den Schaden deiner Hausratversicherung melden. Ansonsten nicht.

Ein Mieter leistet sich für seine Schäden meist eine Hausratversicherung, die wäre auch hier zuständig.

Der Vermieter leistet sich meist eine VGV für seine Schäden, die wäre auch hier zuständig.

Eine Haftpflicht ist außen vor/nicht nötig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung