Wasserschaden Sonderkündigungsrecht Mietwohnung?

2 Antworten

Sprecht einfach mal mit der Vermieterin, wenn sie zustimmt braucht ihr euch keine Gedanken machen, vlt ist es ihr eh sehr recht die neu renovierte Wohnung auch neu zu vermieten und die Ausweichwohnung nicht bis Februar bezahlen zu müssen.

Danke für die Antwort.

Ja, hätte man machen können.

Nur bevor wir keine neue Wohnung haben wollten wir kein Risiko eingehen und die alte Kündigen. vorallem weil die Sachen die im Keller/Dachboden gelagert sind natürlich auch noch irgendwo gelagert werden müssen für die Zeit.