Lautes Geräusch in der Wand?

4 Antworten

Der Vermieter muss nach §535 BGB für eine störungsfreie Mietwohnung sorgen. Hier wäre also unter Fristsetzung und nachweisbarem Zugang ein Auffordungsschreibn an den Vermieter zu richten das Störgeräusch zu beseitigen.

Verstreicht die Frist fruchtlos, kann auf Instandsetzung geklagt werden oder im Zuge einer Ersatzvornahme nach § 536a die Störung besetigt werden, soweit eine Zugang zur Störungsquelle überhaupt möglich ist. Die Kosten wären dann nach § 556b gegen die Geamtmiete aufzurechnen.

Unabhängig davon kann eine Mietminderung ab Zugang der Instandsetzungsforderung eingeleitet werden, die nach Beseitigung der Störung beendet werden muss.

Du hast die Quelle wahrscheinlich korrekt verortet.

Thermisches Knacken, Maschinengeräusche, etc.

Oder irgendwelche Ventile bzw. Stellantriebe fahren auf/zu.

Das wäre grundsätzlich normal, wenn der Geräuschpegel stimmt bzw. passt.

Die Bewertung ob das Geräusch erduldet werden muss, oder eine Lärmbelästigung dargestellt, müsste dann im Streit gerichtlich mit Gutachter usw. entschieden werden.

Oder der Vermieter kümmert sich und ihr begnügt Euch damit, das man es nicht 100% abstellen kann (ohne Funktionsverlust).

Das ist wohl thermisches Knacken, weil jemand warmes Wasser laufen lässt. Die Heizung ist doch wohl hoffentlich aus. Klär mal, bei wessen Warmwassergebrauch es knackt, bei Deinem oder dem des Nachbarn, und wo genau das herkommt. Dann muss ein Klempner ran.


ginibini99 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 07:53

Ivh bin mir sehr sicher dass zur aktuellen Jahreszeit niemand von uns die Heizungen an hat und am Warmwassergebrauch wird es auch nicht unbedingt liegen, da das vorher ja auch nicht da war. Und schon gar nicht um 3 Uhr morgens. Ich bin dem Geräusch mal nachgegangen und es kommt aus dem Raum wo der Boiler/Kessel steht

hamberlona  10.07.2025, 10:12
@ginibini99

Also heizt sich das Gerät von selber immer mal wieder auf, termostatgesteuert, und das auch nachts. Dann muss sich ein Klempner etwas einfallen lassen - ein lösbares Problem. Wenn der Vermieter zickt, zahl den Klempner eben selber. Vorläufig kannst Du das Gerät doch nachts ausschalten oder irgendwie vom Strom trennen, dann dauert es morgens eben ein Weilchen, bis es warmes Wasser gibt. Wenn es keinen Schalter zum Ausschalten hat, vielleicht hat es am Sicherungskasten eine eigene Sicherung und lässt sich da ausschalten.