Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

4 Antworten

Die Hausverwaltung muss eine Vollmacht zur Erstellung von Mietverträgen durch den Vermieter innehaben. Vermutlich hat sie diese Vollmacht.

Aber dem aktuelle Mieterhöhungsverlangen ist zu widersprechen, weil seit Mietvertragsabschluss noch keine 12 Monate vergangen sind.

Wenn ihr einen neuen Mietvertrag abgeschlossen habt, in dem das Untervermieten verboten ist, dann ist dieses Verbot nichtig. Ab Datum Vertragsabschluss 12 Monate gerechnet darf die HV ein Mieteröhungsverlangen an euch übersenden.

Völlig unprofessionell ist die aktuelle Begründung der Mieterhöhung. Da ist noch einiges an Ungereimtheiten im Gebaren der HV zu erwarten. Unterrichtet von diesen Vorgängen die Eigentümerin.

Ihr hättet niemals neue Mietverträge unterschreiben dürfen und müssen.

  1. eine solche Begründung hat in einem Mieterhöhungsverlangen gar nichts verloren, aber kann man natürlich schreiben.
  2. Richtig. Da Ihr neue Mietverträge unterschrieben habt, gilt die darin enthaltene Miete eigentlich ab dem Vertragsdatum und nicht ab dem 1.6.22 (wenn es die gleiche Miete ist).
  3. Da Ihr neue Mietverträge habt, zählt das mit den 20 % innerhalb von 3 Jahren eigentlich nicht. Somit wäre die Erhöhung möglich.

Aber: Wenn jeder betroffene Mieter, der einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, der Erhöhung widerspricht, muss Euch die Verwaltung, bzw. Vermieterin auf Zustimmung verklagen. Da kann ich mir dann gut vorstellen, dass das Gericht die Klage zurück weist, weil de facto das Mietverhältnis schon länger besteht und die Erhöhung vom 1.6.22 entsprechend berücksichtigt werden muss. Ein mieterfreundliches Gericht, wird so urteilen, denn es ist nach wie vor die gleiche Wohnung und die gleiche Vermieterin. Lediglich Inhalte des Vertrags haben sich wohl geändert.

Helfen kann dabei ein in Mietfragen versierter Anwalt, den alle betroffenen Mieter beauftragen sollten, um den Widerspruch zu formulieren und ggf. bei den zu erwartenden Klagen Beistand zu leisten.

peterobm  03.08.2023, 11:49

ich sehe hier eine ziemlich krumme Geschichte. übernahme - neuer Mietvertrag dann kurze Zeit später eine Mieterhöhung, das stinkt.

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bwhoch2  03.08.2023, 12:14
@peterobm

Natürlich und deshalb sollten betroffene jetzt unbedingt schon mal einen Anwalt aufsuchen zur korrekten Formulierung eines Widerspruchs, bzw. ob man jetzt überhaupt schon schreiben soll und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist oder auch, ob man gar nicht aktiv widersprechen sollte, sondern einfach die bisherige Miete weiter zahlt. Um das sauber zu machen, ist unbedingt ein Rechtsanwalt oder auch -anwältin zu konsultieren.

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Thom09879 
Fragesteller
 03.08.2023, 13:24

Wir haben erst mal widersprochen. Die anderen Parteien im Haus auch. Beim Sichten der Unterlagen fallen auch immer mehr Probleme (auch bei anderen) auf. Z.B. falsche Namen, Mieterhöhung bevor überhaupt der Miet-Vertrag Gültigkeit hatte usw. Nach Gesprächen mit anderen Mietern bekomme ich den Eindruck, dass von Seiten des Unternehmens auch viel Inkompetenz am Werk ist.

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Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?

Mit Renovierungskosten, wie auch Kosten für die Hausverwaltung hat der Mieter nichts zu tun. Dies darf der Vermieter zahlen.

Es sind auch keine Betriebskosten!

Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. 

Dies ist zwar richtig, muss aber mit möglichen Vergleichsmieten, bzw. dem amtlichen Mietspiegel der Stadtverwaltung im Einklang stehen.

Hier noch die Nebenkostenverordnung, worin man nachlesen kann wie sich die Betriebskosten zusammensetzen und was der Mieter zahlen muss.

BetrKV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Eine Beitragsanpassung von insgesamt 35 % ist nicht erlaubt sein.

§ 558 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ich würde empfehlen, einen Rechtsanwalt (Mietrecht) damit zu beauftragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum habt ihr neue Mietverträge unterschrieben? Das halte ich für eine äußerst äußerst und kluge und unüberlegte Aktion. Lasst das alles über fachkundige Personen überprüfen

Thom09879 
Fragesteller
 03.08.2023, 11:46

Der neue Vertrag kam auch durch einen Mitbewohnerwechsel zustande. Das Unternehmen lässt keine Untermietverträge zu, sondern jede Person in der Wohnung wird in den Mietvertrag aufgenommen, wodurch ein neuer aufgesetzt wurde.

Wenn wir hier schon einen Fehler gemacht haben, ist das nun eben passiert. Meine Frage ist aber, können die Mieterhöhungen trotzdem so durchgesetzt werden? also 35% innerhalb von 13 Monaten?

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Rheinflip  03.08.2023, 11:48
@Thom09879

Wenn ihr mit der fachkundigen Person über diese Angelegenheit sprecht dann vergesst nicht den gesamten Sachverhalt zu schildern und nicht nur die Hälfte wie oben in der Frage

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