Hausverwaltung kommt mit Jahresabrechnung nicht bei?

5 Antworten

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Dem Arbeitsamt muss man den Schriftverkehr vorlegen und es auf dem aktuellen Stand halten. Klar ist, das Arbeitsamt wird dabei kontrollieren, ob man irgendwas versäumt hat.

Das sollte aber ausgeräumt werden, soweit man sich redlich darum bebüht hat, Klarheit zu schaffen; da braucht man was Schriftliches...

Der Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. 

  • Wenn die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bis zum 31.12.2024 hätte erstellt werden müssen, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. 
  • Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gilt die Verjährungsfrist, d.h. sowohl Nachforderungen des Vermieters als auch Rückforderungen des Mieters verjähren nach drei Jahren. 
  • Es ist wichtig, die Nebenkostenabrechnung zeitnah zu prüfen und eventuelle Einwände oder Forderungen innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. 
  • Eine Verjährung kann durch bestimmte Maßnahmen, wie z.B. eine Klage oder ein Mahnverfahren, gehemmt werden. 

Einfach warten, bis sie kommt.

Ich bin so was wie ein Anwalt. Trust me, Bro!

Bei dir ist aber auch kackegal, weil du keinen persönlichen Nutzen daraus hast.


ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 22:44

Sowas wie ein Anwalt... Quelle trust me bro. Ja das klingt doch genau so seriös wie die Typen die High Speed Internet an der Tür verkaufen xD

ImaDjinn  16.07.2025, 22:45
@ingrimmsche

War Vorsatz. Es ist ein Test^^

  1. ist es super für dich
  2. hast du davon nichts, nur das Amt
  3. also scheiße einfach drauf
ImaDjinn  16.07.2025, 22:47
@ingrimmsche

Die können von dir jetzt nicht mehr nachfordern, wogegen sie ein Guthaben noch bis 31.12.26 auszahlen müssten.

Da das aber das Amt bekommt...tata, kann dir alles egal sein.

Zahlen müssen sie nicht mehr, also sollen sie auf dem Amt doch die Backen halten.

ImaDjinn  16.07.2025, 22:49
@ingrimmsche

Deshalb nehmen richtige Anwälte übrigens Geld, weil es sie anstrengt mit niederen Menschen zu sprechen.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 22:49
@ImaDjinn

"Ja, weil du den Test nicht bestanden hast."

Ist das bei dir auch der Grund warum du sowas wie ein Anwalt und kein richtiger Anwalt bist?

ImaDjinn  16.07.2025, 22:51
@ingrimmsche

Junge, es ist egal. Du bist mir eh zu ängstlich unterwegs. Damit kann ich nicht (kostenlos) arbeiten.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 22:54
@ImaDjinn

Ich glaube du bist nicht mal in der Lage mir dir selbst zu arbeiten :-/

(Viel zu bedürftig was dein Ego betrifft...)

ImaDjinn  16.07.2025, 22:56
@ingrimmsche

Junge, die können von dir nichts mehr nachfordern, was bei dir aber scheißegal ist, weil dein Hartzamt das bezahlen würde.

Wenn du ein Guthaben hast, müssten sie dir das bis ende 27 auszahlen, was aber auch scheißegal ist, weil dein Hartzamt das bekommt.

Also kannst dich eigentlich einfach in deinem Sessel zurücklehnen und den Herrgott einen guten Mann sein lassen., aber du kannst natürlich auch mit einem Anwalt rangehen.

Das hast du von Anfang an nicht verstanden.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 22:58
@ImaDjinn

Vieleicht solltest du mal die Frage lesen, nachdem du nicht mal die Headline verstanden has sowas (ich nen dich nur noch "sowas")...

ImaDjinn  16.07.2025, 22:59
@ingrimmsche

Dann sag dem Hartzamt doch einfach, dass du keine bekommst.

Was sollten die denn da machen? Wenn die dann was machen, kannst du dagegen klagen, das macht Sinn.

Aber ist mir egal, mach einfach. Deshalb vermiete ich nicht an Hartzer.

ImaDjinn  16.07.2025, 23:15
@ingrimmsche

Nein, ich will mich nicht so sehr in solche Belange vertiefen, das färbt nur ab.

Du schnallst es immer noch nicht. Aber nimm einen Anwalt. Die hatte das ja gesagt.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 23:20
@ImaDjinn

Der Einzige der hier wirklich nichts geschnallt bist du, du armer kleiner verwirrter Mensch du. Machs gut sowas aber vermissen werde ich dich sicher nicht und bitte lies Fragen bevor du antwortest.

ImaDjinn  16.07.2025, 23:23
@ingrimmsche

Wenn du deine Mitwirkungspflicht nicht erfüllst, tragen sie eine Nachzahlung nicht.

Aber eben das kann dir auch egal sein. Du machst viel heiße Luft, wo absolut nichts ist.

Wenn du nicht Bürgergeld wärst, wäre es jetzt richtig geil für dich.

Aber so ist es egal.

Mann muss zwischen Verjährungsfrist und Abrechnungsfrist unterscheiden.

Die Nebenkostenabrechnung muss binnen 12 Monaten, also bis zu 31.12. des folge Jahres erstellt und beim Mieter sein. Etwaige Nachzahlungsansprüche verfallen dann üblicherweise. Du hast aber dennoch Anspruch auf Rückzahlung etwaiger Überzahlung.

Genau erklärt:

Die Betriebskostenabrechnung für 2023 muss rechtzeitig beim Mieter ankommenBetriebskostenabrechnung: Wann verjährt sie?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 23:57

Mir geht es halt einfach nur darum, dass ich das Ding endlich dem Amt schicken kann. Ich hasse es wenn solche Sachen unerledigt bleiben und das Amt anscheinend auch :-/

GanzEgal0815  17.07.2025, 00:17
@ingrimmsche

Hab ich auch so verstanden.

Für mich klingt das sehr stark nach "Foncia Deutschland" unsere WEG hat den Verwaltervertrag mit denen damals fristlos gekündigt. U.a. weil eben keine Nebenkostenabrechnungen erstellt wurden.

Aber zu Deinem Thema: Schreib Deinen Vermieter und die Hausverwaltung an. Weiße auf die Abrechnungsfrist vom 31.12.2024 hin und die damit einhergehende Verjährung von Nachzahlungsansprüchen. Vordere Deine Nebenkostenvorauszahlung zurück, oder verrechne sie mit der den laufenden Nebenkostenvorauszahlungen. (Wichtig, leg das Geld separat zur Seite, sodass Du jederzeit doch die vertraglichen Vorauszahlungen nachzahlen kannst, solltest Du das müssen.) Such Dir Rat beim Mieterschutzbund.

Das Schreiben, das Du der Verwaltung und/oder dem Vermieter gesendet hast, reichst Du in Kopie beim Amt ein. Damit bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 01:16
@GanzEgal0815

Ja das ist ja auch so ne Sache, es ist ja eigentlich in ihrem eigenen Interesse dami sie ihr Geld bekommen :-/

GanzEgal0815  17.07.2025, 16:16
@ingrimmsche

Jetzt nicht mehr. Die Abrechnungsfrist ist verstrichen und damit die Möglichkeit Nachforderungen tu stellen. Es gibt nur ganz wenige Möglichkeiten für den Vermieter diese doch noch geltend zu machen.

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 13:18
@GanzEgal0815

Wer hätte gedacht das sich Hausverwaltungen auch noch in die Reihen unzumutbrarer Umstände einreihen würden :-/

Du gibst dem jobcenter den Schriftwechsel bzw die Schreiben in Kopie. Lässt es stempeln. Und bist damit deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen


ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 22:51

Ja darum geht es im Prinzip, wann ist meine Mitwirkpflicht erfüllt? Wenn ich denen Alles was mir die Verwaltung sagt und schreibt mitteile oder muss ich selbst via Anwalt tätig werden. Denn genau das hat mir einen Mitarbeiterin des Amts nahegelegt am Telefon :-/

ingrimmsche 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 23:15
@ImaDjinn

Siehst du das ich hier bin und nachfrage oder siehst du es nicht?