Muss ich bei der Heizkostenabrechnung nachzahlen oder habe ich ein Guthaben?
Ihr Lieben,
ich habe einen Brief von der Hausverwaltung erhalten, der mich verwirrt. Auf einer Seite steht unten ein Minuszeichen, was auf ein Guthaben hindeuten könnte, aber auf der letzten Seite steht dieselbe Summe ohne Minuszeichen.
Könnt ihr mir helfen herauszufinden, ob ich nachzahlen muss oder ob es sich um ein Guthaben handelt?
Danke euch...
10 Antworten
Das mit dem Minus-Zeichen ist in der Tat etwas verwirrend, aber schau Dir das mal von der Kontoseite her an.
Kosten stehen immer mit Minus, weil Geld von der Verwaltung weggeht.
Deine Vorauszahlungen sind ohne Minus, weil das Konto bei der Verwaltung einen Zuwachs durch Deine und andere Vorauszahlungen erhalten hat.
Und jetzt die Mathematik: Summiert man zu einem Minusbetrag einen positiven Betrag, wird der Minusbetrag kleiner.
In Deinem Fall von ca. -1964 auf -1004. Das bedeutet, Deine Vorauszahlungen haben nicht ausgereicht, um das Minus auf 0 oder gar zu einem positiven Ergebnis zu führen. 0 soll erreicht werden und das geht, indem Du nun zu den schon bezahlten 960 € noch die 1004,x überweist.
Alle Klarheiten beseitigt?
Danke, das war ein sehr hilfreicher und ausführlicher Post :)
Du schuldest 1005 €, aber die Rechnung passt trotzdem vorn und hinten nicht bzw. ist sie so nicht nachvollziehbar.
Wo kommen die 960 € Vorauszahlung her, wenn du ein Jahr lang 122 € gezahlt hast? Oder bist du erst im Oktober oder so eingezogen und in den laufenden Abrechnungszeitraum gerutscht? Und wieso wird die Vorauszahlung nur um 42 € angehoben, wenn den Verbrauch eher 80 € höher lag als vorher abgeschätzt?
Wenn du tatsächlich nur im Winter da gewohnt hast und die Wohnung vorher frei war, kann es trotzdem halbwegs hinkommen, dann ist das einfach ein einmaliger Überschwinger in der Abrechnung, weil die HK sich ja normaler Weise übers Jahr mitteln sollen, aber zu 70% von Nov.-März anfallen.
Du musst das bezahlen.
Du musst nachzahlen.
Musst nachzahlen, steht doch da....