Wasserzählerabrechnung?
Trotz wasserzähler wird mein Wasser nach Quadratmeter abgerechnet ,ist das in Ordnung?
4 Antworten
Schau mal auf Deine Wasserzähler, ob die Eichfrist noch gilt oder ob diese längst abgelaufen ist.
Ist die Eichfrist abgelaufen, weil die Zähler vielleicht schon 20 Jahre unverändert sind, dann darf der Vermieter diese nicht mehr zu einer verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten verwenden. Würde er es dennoch tun, wäre es eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn in Eurer Wohnung die Zähler noch aktuell sind, ist noch die Frage offen, ob sie das auch in anderen Wohnungen sind.
Das habe ich mir auch gerade angeschaut. Der Vermieter musste also beweisen, dass die Zähler richtig gezählt haben. Jetzt stelle ich mir ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen vor und das wären dann womöglich 10 ungeeichte Zähler, die ich alle prüfen lassen müsste. Teure Angelegenheit und nur dann rentabel, wenn der strittige Betrag, um den es geht, in einer vernünftigen Relation dazu steht.
Nein, man muss nicht alle prüfen lassen, es genügt einer der normalerwiese baugleichen Zähler in einem Objekt. Man muss noch nicht mal den Zähler im eigenen Haus testen lassen, sondern es genügt irgend einer dieses Typs. Und es gibt Hersteller, die lassen die Zähler ihrerseits testen und haben daher Gutachen vorliegen, welche beweisen, dass genau dieser Zählertyp die gewisse Zeitspanne länger zuverlässig misst. Dieses Gutachten ist für den Vermieter dann ausreichend.
Davon abgesehen müsste der Mieter erstmal bestreiten, dass die Werte korrekt sind. Wenn er die Zahlen für plausibel hält, wird er keine Einwände haben.
Ich wollte aber deine stets hervorragende Antwort nicht kritisieren, sondern ich wollte das nur anmerken, weil ich an verschiedenen Stellen immer wieder lese, dass Werte abgelaufener Zähler nicht verwendet werden dürfen, und das stimmt halt so pauschal nicht.
Im Grunde kann man doch die Zähler direkt selbst prüfen:
10 Liter Eimer vollaufen lassen und Zähler beobachten.
Die größeren Zahlen sind dann ja dank Zahnradgetriebe genauso korrekt.
Das kann man als Mieter so machen, wenn man den Verdacht hat, dass etwas mit dem Zähler nicht stimmen könnte. Für den Vermieter ist diese Methode aber nicht ausreichend, da diese viel viel zu ungenau ist. Vor einem Gericht hätte das im Streitfall keine Gültigkeit.
Wenn für den Vermieter wegen dümmlichen juristischen Streitigkeiten Unkosten enstehen, bleibt dem Vermieter wohl nichts übrig, als den teuer gewordenen Mieter durch Mieterhöhung an den Kosten zu beteiligen.
Wenn eine Wohnung einen Wasserzähler hat, muss nach Verbrauch abgerechnet werden.
Darf der Vermieter Wasser pauschal abrechnen?
Heizkosten und Warmwasserkosten dürfen vom Vermieter nicht pauschal auf alle Mietparteien umgelegt werden. Vielmehr müssen sie verbrauchsabhängig für jede Mietpartei erfasst und abgerechnet werden.
https://www.mineko.de/nebenkostenabrechnung/wasserkosten
Wenn allerdings eine Verbrauchserfassung möglich ist, muss der Vermieter die Kaltwasserkosten gemäß § 556a Abs. 1 BGB nach Verbrauch abrechnen.
In dem Link wird ein BGH-Urteil erwähnt. Dort heißt es:
"Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht ver-
pflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern
ausgestattet sind."
Hallo Danicole!
Es gibt drei Wasserpositionen, die abgerechnet werden.
Das sind die Abrechnungsarten:
Warmwasser nach Fläche und Verbrauch (Grundkosten nach Fläche und Verbrauchskosten nach Verbrauch)
Abwasser und Niederschlagswasser meist nach Fläche
Kaltwasser verbrauchsabhängig mit dem Zähler.
LG
gufrastella
Klingt schräg, ja!
Meinst du Warm- UND Kaltwasser?
Der Abrechnungsmodus steht auch in deinem Mietvertrag.
Dann ist es ein Fehler in der Abrechnung. Nur ein schriftlicher Widerspruch hat Gültigkeit.
Wenn du 50 cbm verbraucht hast, solltest du diese Menge auch bezahlen. Kommst du günstiger weg, wäre Schweigen natürlich kostensparender.
Bei Warmwasser /Zentralheizung wird aber ein Zuschlag fürs Erhitzen berechnet.
Nur zur Info, laut BGH Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10 dürfen Zählerwerte von Zählern mit abgelaufener Eichfrist durchaus verwendet werden.