Seit Jahren ist ein Pächter bei Strom und Wasserablesung am Saisonende nie anwesend und die Zählerstände werden auch nicht oder nur nach zig Aufforderungen nachgeliefert. Nun meine Frage um diesen enormen Mehraufwand und zu "Lernzwecken": könnten wir in den Jahresabrechnungen den Schwund der gesamten Anlage dazuberechnen, wenn keine Zählerstände abgegeben werden.