Solaranlage Im Garten!? Ärger mit Abrechnung!?
Ich habe in meinem Garten in einer Gartenanlage eine 800watt Solaranlage auf dem Dach. Die Gartenanlage besitzt einen Hauptzähler und in jedem Garten ein Zähler für Abrechnungszwecke. Die Solaranlage war das ganze Jahr 2024 angeschlossen, auch im Winter. Mein Zähler lief in dieser Zeit rückwärts. Jetzt habe ich natürlich einen niedrigeren Wert als letztes Jahr auf dem Zähler. Die Differenz sind 380kwh. Jetzt soll ich aber die 380kwh als Verbrauch bezahlen, da angeblich der Hauptzähler weiter zählt, obwohl meine Anlage in die Gartenanlage einspeist. Ich soll somit jetzt doppelt soviel bezahlen wie letztes Jahr, als ich noch kein solar hatte. Das sehe ich nicht ein. Wer hat hier Unrecht?
2 Antworten
Erster Punkt ist - leider - dass Du das so nicht hättest betreiben dürfen.
Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind zwar genehmigungsfrei, aber eben nur eines pro Hauptzähler. Du hättest Dich also mit den anderen in der Gartenanlage absprechen müssen.
Zweiter Punkt ist, dass Du mindestens einen Zähler mit Rücklaufsperre gebraucht hättest. So lässt sich nun nicht mehr feststellen, wieviel Du tatsächlich hättest bezahlen müssen. Problem ist, dass die Sonne natürlich nicht immer scheint und somit der Zähler auch (u.a. nachts!) durchaus in die andere Richtung gelaufen ist.
Dir die negative Differenz in Rechnung zu stellen ist sicherlich auch nicht korrekt. Der Hauptzähler lief während Deiner Einspeisung entsprechend langsamer, auch rückwärts, blieb stehen oder auf ein anderes Zählwerk (2.8.0).
Da Du - leider - auch etwas falsch gemacht hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich mit den anderen zu einigen. Möglichkeiten dazu wären:
- Du zahlst den Verbrauch vom Hauptzähler, abzüglich dem Verbrauch aller anderen Zähler außer Deinem. Damit würden jedoch sämtliche Verluste in der Anlage auch auf Dich gehen.
- Du kannst über den Wechselrichter nachweisen, wieviel dieser im gleichen Zeitraum produziert hat. Das ließe sich dann mit den Werten Deines Zählers verrechnen.
- Du zahlst einen fiktiven Anteil an einem Vorjahresverbrauch dieser Unteranlage vor dem Einbau des Balkonkraftwerks.
Wenn sonst (noch!) keine PV hinter dem Hauptzähler vorhanden ist, liegt zumindest kein Gesetzesverstoß vor. Zumindest dann nicht, wenn Du Deine Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen hast. Zudem darf der Hauptzähler keiner mit Drehscheibe sein oder muss eine Rücklaufsperre besitzen, sonst hätte der Netzbetreiber zusätzlich informiert werden müssen.
Das sind aber nur Randbedingungen - für die Zukunft.
Verboten ist das, was Du getan hast, nicht. Zumindest noch nicht: Das "schreit" quasi nach einer Anpassung der Satzung - allerdings in die falsche Richtung.
Umso wichtiger ist es natürlich, Dich mit den anderen zu einigen, ansonsten musst Du wahrscheinlich Deine Anlage demnächst abbauen.
Inwieweit die historischen Daten des Wechselrichters erhalten bleiben, kommt auf einen Versuch an. Wahrscheinlich sind diese zumindest seit dem letzten Neustart vorhanden. Also nicht ausstecken, sondern erst auslesen versuchen.
Für die Zukunft brauchst Du mindestens einen Zähler mit Rücklaufsperre. Ungeeichte digitale Modelle kosten nicht einmal 30 Euro. Plus Einbau versteht sich. Damit würdest Du Deinen Überschuss an die anderen verschenken. Mehr noch, diese würden dafür den regulären Preis bezahlen müssen, falls Du noch Argumente brauchst.
Alternativ, aber technisch nicht ganz so einfach, kannst Du Dir einen Wechselrichter besorgen, der auf Nulleinspeisung abregelt.
Erst einmal musst Du einen Wechselrichter finden, der das überhaupt unterstützt. Dann muss nach Deinem Zähler noch ein zweiter Zähler eingebaut werden, um diese Abregelung zu ermöglichen.
Dies könnte dann relevant werden, wenn sich zukünftig noch andere eine solche Anlage zulegen wollen.
Persönlich würde ich an Deiner Stelle auf alles eingehen, was Dir den Erhalt Deiner Anlage in der Zukunft ermöglicht. Auch wenn das jetzt nochmals Geld kostet.
Mit weiteren Kosten für einen zwischenzähler habe ich kein Problem. Ich habe nur ein Problem damit, Fantasiepreise zu bezahlen, nur weil sich der Vorstand nicht mit der Technik auskennt.
Ich hätte gerne was in der Hand, wenn ich den Vorstand, mit den hier erworbenen Informationen, konfrontiere.
Daher nochmal meine Frage.
Wenn meine Anlage im Winter lief und eingespeist hat, alle anderen Gärten die Sicherung draußen hatten und ich somit der einzige am Netz bin, ist es dann technisch möglich, dass der Hauptzähler vorwärts zählt und somit Kosten für den Verein generiert???
Es gibt nämlich Steckdosen an den Wegen, die direkt über den Hauptzähler laufen. Pfiffige Gärtner nutzen nämlich ab und an diese Dosen für ihre Geräte und somit entstehen Fehlbeträge, die dann alle tragen müssen.
Ich bin der Meinung, dass nun versucht wird, diese Kosten teilweise auf mich abzuschieben, weil ich ein Fehler gemacht habe und jetzt alles fressen soll.
Kurze Antwort: Nein!
Lange Antwort: Natürlich auch nein, der von Dir beschriebene Fall wird natürlich so nicht eingetreten sein (alle anderen Sicherungen aus). Aber zumindest der Hauptzähler wird auf keinen Fall vorwärts laufen, wenn in der Gesamtanlage ein Überschuss entstanden sein sollte. Dieser läuft dann rückwärts (Ferraris-Zähler), bleibt stehen oder zählt auf das Zählwerk 2.8.0 (sofern vorhanden, digitaler Zähler).
Auch ohne die Steckdosen an den Wegen entstehen bei einer solchen Anlage ganz natürlich Verluste. Allein schon durch den Widerstand der Leitungen zu den einzelnen Parzellen.
Und: Ganz im Gegenteil hast Du durch die Einspeisung dazu beigetragen, diese Verluste zu verringern; Du hast den Strom schließlich an "den Rest" verschenkt.
Biete doch an, den gemittelten Betrag Diener Vorjahresverbräuche zu bezahlen.
Das ist zwar eigentlich auch nicht gerecht, weil es effektiv weniger war, bringt die Sache aber möglicherweise schneller vom Tisch.
So und jetzt noch der Teil nur für Dich: Es gibt tatsächlich Zwischenzähler, die einfach weiterzählen, egal in welche Richtung der Strom fließt. Diese besondere Eigenschaft trifft aber auf keinen Fall auf die verbauten Hauptzähler der EVUs zu.
Also beim Erwerb auf jeden Fall auf die Eigenschaft "Rücklaufsperre" achten.
Wäre das ein geeigneter Zähler für meinen Anwendungsbereich?
Ich danke dir für die vielen, verständlichen Antworten.
Brauchst Du wirklich einen dreiphasigen Zähler?
Ich verbaue immer ganz gerne diese hier. Es gibt den DRS155DC auch bei Amazon.
Wäre allerdings wichtig, dass es die v2 oder v3 ist, die v1 hat noch keine Rücklaufsperre.
Oder alternativ der WS50-1621, der würde beide Richtungen getrennt messen und wäre sogar geeicht.
Du hättest ein neuen Zähler bekommen müssen.
Unser Zähler ist am Anfang auch rückwärts gelaufen bis der neue kam.
Uns wurde gesagt das man sich strafbar macht wenn der Zähler weniger anzeigt als bei der letzten Ablesung.
Wer aber Recht hat kann ich dir nicht 100%tig sagen.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich bin der einzige mit einer Solaranlage. Somit ist es nur eine vor dem Zähler.
Ja ich weiß, dass es hätte angesprochen werden müssen. Mir wurde jetzt auch schon oft gesagt, dass es EIGENTLICH verboten ist. Aber ein generelles Verbot gibt es nicht. Zumindest nicht in der Satzung des Vereins.
Ich bin halt nicht bereit 180€ für 380kwh zu bezahlen, wenn ich letztes Jahr nur 150kwh Verbrauch hatte. Und das mit Solaranlage. Wir Müssen uns da einigen.
Es ist richtig, dass der Zähler in der Nacht lief. Kühlschrank und Poolpumpe. Diese Verbraucher könnte man sich eventuell ausrechnen und dazu ein kleiner toleranzbetrag.
Das mit dem Wechselrichter ist eine sehr gute Idee. Das werde ich prüfen. Dokumentiert der Wechselrichter auch ohne WLAN? Ich habe keinen dauerhaften Hotspot im Garten. Nur nach Bedarf mit dem Smartphone.
Wie könnte ich es für die Zukunft gestalten?
Ich habe noch ein alten Zähler mit Scheibe. Kann man den neuen Zähler vor/hinter den alten klemmen oder muss man sie ersetzen.
Ich habe gesehn, dass solche Zähler relativ günstig sind. Man bräuchte dann halt noch ein Elektriker an der Hand, der es einbaut.
Gerne warte ich auf eine Rückmeldung von dir.
Vielen Dank nochmal.