Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ableseprotokoll sehr hoch - Strom, Warmwasser, Kaltwasser?

Hallo zusammen,

hoffentlich gibt es unter euch jemanden, der sich besser mit Heiz- und Stromkosten auskennt als ich :D

Letztes Jahr bin ich mit meiner Partnerin in eine neue Wohnung gezogen. Laut Hausverwaltung hatte die Vormieterin einen sehr hohen Verbrauch, weswegen ich noch nicht so stutzig ware.

2023 wurde aber ebenfalls so hohe Werte ausgelesen:

WMZ Wärmezähler: 18,303 MWh
WWZ-C Warmwasser: 165,4 m³
KWZ-C Kaltwasser: 193,3 m³

Ich habe keine Ahnung, wo diese gigantischen Zahlen herkommen. Alleine hatte ich in der alten Wohnung viel weniger (als die Hälfte). Die Durchschnittswerte online sind auch viel niedriger, wir verbrauchen mehr als das Doppelte. Dabei heizen wir nicht einmal und sind wirklich sparsam. Leider kenne ich mich damit fast garnicht aus.

Für mich sind das irrsinnig hohe Zahlen. Randdaten:

  • 78m² Wohnung
  • Fußbodenheizung mit Wärmepumpe(sehr selten in Betrieb, meistens heizen wir nicht mal im Winter).
  • Waschmaschine und Trockner (laufen jeden 2ten Tag beide einmal - neu, energie- und wassersparend).
  • Spülmaschine ist eine ganz kleine (50cm breit). Läuft ca. 1 mal pro Tag in Eco-Modus.
  • Home-Office mit PC. Der PC läuft ca. 9 Stunden pro Tag.
  • Wir duschen beide jeden zweiten Tag.
  • Die Toilette spülen wir aus Hygienegründen oft 2 mal, aber das ist wohl bei anderen Haushalten auch üblich.

Frage: Sind die Werte normal und nachvollziehbar? Wie könnten sich die Werte erklären? Wie würdet ihr agieren?

Danke für jegliche Hilfe,
You are awesome

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Heizkostennachzahlung obwohl kaum geheizt wurde?

Hallo zusammen,

Wir haben heute einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der die Betriebskostenabrechnung vom 01.06.22-31.12.22 beinhaltet, wobei unser Abrechnungszeitraum vom 01.11.22-31.12.22 beträgt (obwohl wir erst zum 05.11.22 Zutritt zur Wohnung hatten) - soweit ok.

Alle Kosten nehmen wir auch gerne so hin, wie sie da stehen bis auf die Heizkosten. Die Wohnung hat laut Vertrag 73qm2 das (tatsächlich ist es weniger, was wir aber nicht geltend gemacht haben, da es zu wenig ist um mietrechtlich irgendwas machen zu können), bis zum 15.12.22 habe ich alleine in dieser gewohnt, danach waren wir zu zweit. Wobei im Zeitraum vom 05.11.22 bis 31.12.22 insgesamt etwa 3 Wochen niemand in der Wohnung war. Selbst wenn einer oder wir beide da waren, wurde kaum geheizt - da wir beide es so gewöhnt sind und auch mit Pulli etc. dann in der Bude Rum laufen.

Laut Abrechnung sieht es jetzt so aus:

Die Heizkosten scheinen nur aufgrund der Wohnfläche ermittelt zu werden - eine Zahl zum Verbrauch liegt gar nicht vor und wir sollen anhand dieser nun über 100 Euro nachzahlen (da wir ja im Sommer davor kein "Polster" angezahlt hätten).

Hatte jemand hier schon Mal so eine Situation? Was habt ihr gemacht?

Wir haben nun schon vor die Belege einzusehen, da die online Recherche ergeben hat, dass die Kosten nicht allein aufgrund der Wohnfläche verteilt werden können, aber wissen nicht, was sonst eventuell zu machen ist.

LG und danke für die Antworten

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Vermieter überweißt Kaution auf ein anderes Konto wie angeben?

Hallo ihr lieben,

Ich bin seit über 1 jahr dabei gewesen meine Mietkoution meiner alten wohnung bekommen gestern war es dann mal soweit das ich es ,, geklommen hätte,,

Ich hab folgendes Problem:

Der Vermieter hat meine Koution auf mein bankverbindung überwiesen.

das konto ist aber alt und nicht mehr vergügtbar.

Im schreiben die ich in den einen Jahr geschrieben habe ( waren ca 5-6 Einschreiben) habe ich immer für die auszahlung das konto meines Freundes angeben.

Nun hat der Vermieter auf mein Altes Konto überwiesen.

Zudem habe ich dem Vermieter geschrieben das ich gerne die Koution zzgl Zinsen haben möchte. Ein Anwalt hat mir gesagt das der Gewinn der aud der Koution ervor gekommen ist mein eigentum ist. ( das hat er nicht ausgezahlt nur das was ich eingezahlt habe)

Davor kam natürlich mein vermieter immer auf ideen mit reparatur rechnungen ( ich hab direkt ein nachmieter gehabt ich bin raus er rein am selben tag ) um die Auszahlung vorherzuschieben oder Er müsste auf die Betriebskostenabrechnung warten, die war natürlich schon auf 0,00 Euro Bei mir.

Der Anwalt für Mietrecht meinte das sie die Kaution nur maximal 6 Monate einbehalten dürfen nach Auszug. nunja

Da ich langsam erschöpft mit mit Anwaltspauschalen zubegleichen für fragen wollte ich euch mal fragen ?

Der vermieter hat das Geld auf mein Altes Konto auszahlen lassen obwohl seit ein 1 Jahr die rede von dem Konto meines freundes die rede war. Kann ich dagegen vorgehen ?

( Meine alte bank meint das es still gelegt ist und das geld wahrscheinlich wieder zurück zum Vermieter geht, heißt ich muss noch länger warten).

Dann wie sieht es aus mit den zinsen wo der Vermieter die Koution ja gewinnbringend anlegen muss diese hat er mir nicht ausgezahlt, kann ich auch da gegen vor gehen ?

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung außergewöhnlich hoch - richtig abgerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

vor wenigen Tagen erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.04.22 - 31.03.23.

Ich soll 980€ nachzahlen.

Die Abrechnung ist um ein vielfaches höher als in den Jahren zuvor. Liegt das an den steigenden Energiepreisen oder ist bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen?

Es geht maßgeblich um die Heizkostenabrechnung, welche den Großteil der Nebenkosten ausmacht.

Ich habe eine kleine 35m2 1ZKB Wohnung in einem Mehrparteienhaus (12 Wohnungen). Es handelt sich um eine zentrale Ölheizung, welche vor 1 oder 2 Jahren komplett erneuert wurde. Angeblich 40% weniger Verbrauch.

Ich bin relativ sparsam mit dem heizen. Habe nicht mehr geheizt als in den Jahren zuvor. Mache die Heizung im Wohnzimmer nur Nachmittags bis Abends an, nicht auf voller Stufe.

Wie gesagt, soll ich 980€ nachzahlen. Die Jahre zuvor waren es höchstens 2-300€ jährliche Nachzahlung.

Darüberhinaus sind seit letztem Jahr die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen schon von 120€ auf 170€ erhöht worden.

Leider verstehe ich die Abrechnung nicht so ganz. Der Faktor „Pro Verbrauchseinheit“ hat sich auf 5,6 erhöht. All die Jahre zuvor lag dieser Wert bei 2,35. Wie setzt sich dieser zusammen?

(ich hoffe man erkennt es auf dem Bild)

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Ansonsten muss ich mich an eine professionelle Hilfe wenden.

Vielen Dank :)

Bild zu Frage
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Zählerstand Strom per Foto pflicht?

Ich habe kürzlich mehrmals mit der Stadtwerke telefoniert, da ich vor paar Monaten neu eingezogen bin. Die wollten den aktuellen Zählerstand und den Stand vom Einzug.

Habe ich alles getan, da ich gefragt habe, ob es möglich wäre, den Abschlag zu kürzen, da er radikal gestiegen ist und ich kaum Strom verbrauche

Ich habe mehrmals immer wieder den Zählerstand per E-Mail mittgeteilt, damit ich endlich mal eine Antwort kriege bezüglich der Kürzung vom Strom.

Mir wird immer nur gesagt, dass die Stadtwerke viele Anfragen hat und es sich so mit sehr lange verzögern kann, bis ich mal eine Antwort erhalte.

Nun, hatte ich vor kurzem das erste mal ein Telefonat, wo die Dame meinte, ich MUSS den Zählerstand per Foto machen und schicken.

Ich kann den Zählerstand mit meinen Augen ablesen, aber im Keller habe ich keine Chance mit meinem Handy und der Kamera ein gutes Foto zu schießen, wo man den Zählerstand normal ablesen kann.

Davor habe ich die Zählerstande einfach per E-Mail mittgeteilt und alles war okay.

Hängt auch von der Person ab, die man grade am Hörer hat.

Aber da wurde ich zum ersten mal quasi aufgefordert Foto zu machen. Foto vom Übergabeprotokoll möchte die Dame auch nun, den ich leider verloren habe

Frage: Ist ein Foto wirklich Pflicht? Was kann ich tun wenn ja?

Und was ist wenn ich kein Übergabeprotokoll mehr habe, da der Vermieter den Protokoll nur mir und dem vorherigen Mieter gegeben hat?

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