Bei Vermietung sind Reparaturen nicht auf den Mieter umlegbar. Wenn bei einer Solarthermie eine Verstopfung im Kreislauf Ursache war, und keine nennenswerten Teile getauscht wurden, ist das dann trotzdem eine Reparatur, für deren Kosten alleine der Vermieter aufkommen muss? Nutznießer der Solarthermie ist ausschließlich der Mieter