Hallo zusammen, wir haben eine Wohnungseigentümergemeinschaft, mit 2 Wohnungen. Streitpunkt ist die Abrechnung des Schornsteinfegers. Es gibt im Haus eine Heizung. Einmal pro Jahr kommt wie bei allen der Schornsteinfeger. Nun war es im letzten Jahr der Fall, dass eine Wohnung (Erfassung über Messung am Heizkörper durch eine Firma) einen wesentlich höheren Verbrauch(4:1) hatte.

Bei der Heizkostenabrechnung wurde nun der Schornsteinfeger für die Tätigkeiten:

- Grund/Verwallungtstätigkeit,

-Kehr/Überprüfztätigkeit

-Messtätigkeit

-Abgaswegeüberprüfung

nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet(4:1)

Es ist nichts dazu geregelt. Es wurde kein Verteilerschlüssel gewählt/abgesprochen. Was wäre richtig, dies aufzuteilen? Kann man alle 4 Tätigkeiten von Schornsteinfeger im Verhältnis 4:1 aufteilen. Was wäre der Schlüssel, wenn nichts vereinbart wurde?