Falsche Betriebskostenabrechnung?
Guten Tag. Heute habe ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten, in Höhe von fast 3700 Euro. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Betrag korrekt ist, da in diesem Jahr niemand die Wasser- und Heizungszähler abgelesen hat. In meiner vorherigen Wohnung kam jedes Jahr jemand von der Firma ista vorbei, um die Zähler abzulesen, daher war ich heute sehr überrascht, dass die Betriebskostenabrechnung ohne dies zugesendet wurde. Nach dem Lesen scheint alles für das gesamte Gebäude (50 Wohnungen) zusammengezählt worden zu sein und die Beträge für Heizung und Wasser für meine Wohnung sind nur geschätzt und nicht auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Hat jemand von euch schon einmal diese Situation erlebt und versucht, etwas dagegen zu unternehmen?
2 Antworten
Wenn deine Werte geschätzt wurden, dann warst du offensichtlich zum Ablesetermin nicht anwesend. Einen Widerspruch gegen die Abrechnung musst du schriftlich mit Zustellnachweis einreichen. Geprüft werden kann die Abrechnung nur, wenn du Kopien aller Rechnungsbelege vom Vermieter anforderst. Das ist aber kostenpflichtig. Mietervereine können die Prüfung für dich übernehmen. Auch das ist kostenpflichtig. Wenn deine Werte nur geschätzt wurden, vergleiche diese doch zuerst mit den Vorjahreswerten. Wenn du hier grobe Abweichungen feststellst, überlege erst, ob im vergangenen Jahr bei dir etwas anders war als sonst (häufiger Besuch oder ähnliches). Wenn es nur an der Schätzung liegt, so ist es zwar zunächst ärgerlich, mehr zu bezahlen, aber bei der nächsten Abrechnung werden ja dann wieder die echten Werte übernommen und du hast dann vermutlich niedrigere Kosten. Der Fehler liegt aber eindeutig bei dir, wenn du der Ista keinen Zugang ermöglicht hast. Eigentlich sind heutzutage funkgesteuerte Ablesegeräte die Norm. Dann muss niemand in die Wohnung. Aber dazu schreibst du ja nichts.
Trotzdem haben die meisten Vermieter bereits umgestellt, da seit Januar 2022 gemäß Heizkostenverordnung § 6a Abs 1 der Vermieter die Pflicht hat, den Mieter monatlich über den Verbrauch zu informieren. Und das geht am einfachsten mit funkgesteuerte Geräten.
Dann aber auch alles lesen:
"Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden,..."
Nö, die Pflicht haben wir noch nicht, und die lieben Mieter werden auch die Umstellungskosten nicht bezahlen wollen, so mitten drin.
Ich glaube nicht, dass die BK-Abrechnung falsch ist, sie wird vielleicht fehlerbehaftet sein, und Fehler können/dürfen geheilt werden.
Und wenn in Deiner Abrechnung von Schätzung geschrieben wurde, stehen meist auch die Gründe dafür im Text.
Kontrolliere Deine Zählerstände, vielleicht fällt ja die Schätzung sogar zu Deinem Vorteil aus.
"Eigentlich sind heutzutage funkgesteuerte Ablesegeräte die Norm."
Nein! Denn sie werden erst ab 2027 Pflicht.