Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

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Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?

Ich habe bis Mitte letzten Jahres als Untermieter in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen. Meine Hauptmieterin hat damals einen Teil meiner Kaution noch nicht ausgezahlt, da ja noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ausstand. Außerdem hatte ich generell das Gefühl, dass sie mir möglichst viel von der Kaution irgendwie abknöpfen möchte, sie hat z.B. auch Geld davon einbehalten, weil ich ihr angeblich mündlich gesagt hätte ich würde ihr noch 100€ für irgendwelche Gegenstände von ihr geben, die ich angeblich beim Auszug mitgenommen habe (was nicht stimmte).

Im April habe ich bereits bei ihr nachgefragt, ob sie denn mittlerweile eine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten hat, damit wir das alles endlich abhaken können, was sie verneinte. Zwei Monate später kam von ihr immer noch keine Abrechnung, also habe ich mal bei den Vermietern nachgefragt, wann sie denn eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Sie haben mir nur geantwortet, dass sie diese meiner Hauptmieterin bereits vor Wochen ausgehändigt hätten. Letzten Endes stellte sich dann auch heraus, dass ich Geld zurück bekommen sollte, da die Nebenkosten niedriger waren, als die Vorauszahlung.

Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? Hat ein Hauptmieter nicht die Pflicht, solche Informationen und Rechnungen an seine Untermieter weiterzuleiten, ohne dass man da so hinterherrennen muss? Hinzu kommt nun auch, dass mir die Hauptmieterin mittlerweile zwar die Gutschrift von den Nebenkosten und die Restkaution zurück überwiesen hat, allerdings hat sie einfach mal ohne Begründung trotzdem noch 100€ einbehalten, obwohl ja jetzt alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Was soll ich da tun? Auf Zahlungsaufforderungen geht sie nicht ein, aber vor Gericht zu gehen, kann ich mir als Student auch nicht leisten.

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Nebenkostenabrechnung? Belegeinsicht?

Hallo,

ich habe bei meinem Vermieter Belegeinsicht gefordert, da mir die Nebenkostenabrechnung sehr hoch vorkam für 2017. Ich wohne erst seit Juni 2017 in meiner Wohnung, aber richtig bin ich in der Wohnung erst seit Juli 2017.

Jetzt hat er mir die Belege per E-Mail geschickt, allerdings fehlen die Belege für Dachrinnenreinigung und Hausmeister, mit der Begründung, dass diese Positionen durch die Mitarbeiter des Vermieters abgedeckt sein.

Ist nicht trotzdem eine Rechnung dafür erforderlich, so kann er da ja theoretisch alles eintragen? Muss ja dokumentiert sein, wann die da waren, von uns hat hier jedenfalls niemand jemand gesehen.

Ich wohne in der Dachwohnung, bei mir ist der Durchgang zum Dach und ein Gerüst stand in der Zeit, in der ich hier wohne auch nicht, es war nie jemand wegen der Reinigung bei mir, meine Nachbarn wohnen auch alle erst seit ca. Mitte letzten Jahres hier und haben auch niemanden beim Reinigen der Dachrinne gesehen.

Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen? Im Mietvertrag steht auch etwas von Dachrinnenreinigung, aber wie gesagt, geht ja jetzt darum, dass keiner von uns jemanden gesehen hat.

Einen Hausmeister haben wir hier auch noch nie gesehen und auch keine Telefonnummer von einen solchen, gut man könnte natürlich beim Vermieter anrufen, wenn etwas ist. Es sind vier Parteien hier, für mich alleine fallen 35,23€ Dachrinnenreinigung und 22,84€ Hausmeisterkosten an, klingt erstmal nicht viel, aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch und habe bereits einen Fehler gefunden, der mich mal eben ca.190€ spart, von zuvor fast 600€ und ich bezahle ja bereits 95€ an Nebenkosten monatlich, 95€ ist für eine Person in einer 1-Zimmerwohnung eigentlich auch ok, aber so erhöhen sich demnächst die Nebenkosten und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).

Danke schon mal für eure Hilfe :-)

Recht, Hausmeister, Nebenkostenabrechnung

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