Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

bwhoch2  29.12.2021, 13:49
nur bin jetzt sehr durcheinander

Kann ich bestätigen. Ich auch nach dem verwirrenden Text. Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin?

BerndHansen 
Fragesteller
 29.12.2021, 13:54

Sorry, Vermieter an Mieter

8 Antworten

Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden.

Nein, das hat damit gar nichts zu tun.

Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück,

Die gewünschte einfache Antwort:

Das kann bedeuten, dass ihre Vorauszahlung auch schon vor Deiner Zeit viel zu hoch kalkuliert wurde. 

dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte

Der Vertrag gilt doch immer noch, oder? Vielleicht enthält der Vertrag auch einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Dann wäre auch die Grundsteuer vertraglich in den zu zahlenden Betriebskosten enthalten und wenn die Mieterin diese bisher nie zahlen musste, dann muss sie sie nun eben bezahlen. Hast Du mit ihr einen neuen Vertrag gemacht mit Grundsteuer? Dann sowieso.

Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen.

Was hat die Betriebskostenabrechnung mit Strom zu tun? Sie hat doch bestimmt einen eigenen Zähler und der einzige Strom, der noch in der Abrechnung auftaucht, ist dann der Allgemeinstrom, den die Mieterin am Allerwenigsten beeinflussen kann.

Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich

Eine Betriebskostenabrechnung hat nie was mit Profit zu tun. Du kannst nur abrechnen, was Du auch selbst bezahlst.

Zur evtl. zu hohen Vorauszahlung Deiner Mieterin: Berücksichtigt man die Grundsteuer, zahlt sie also bis zu 260 € pro Jahr zu viel voraus. Im Monat also max. 21 €. Ändere nichts daran. Durch die steigenden Energiepreise wird diese Überzahlung in diesem und im nächsten Jahr zusammen schmelzen und Du wirst froh sein, wenn Du nicht dem Geld in Form einer Nachzahlung hinterher laufen musst. Lieber mal was zurück zahlen, als dem Geld am Ende hinterher laufen.

Mein Vorschlag, da Du offenbar neu mit dieser Materie befasst bist: Schließe Dich dem örtlich zuständigen Verein Haus & Grund an. Dort bekommst Du die Unterstützung und das Wissen, die Du dringend brauchst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
BerndHansen 
Fragesteller
 29.12.2021, 14:32

Super, danke Dir für die Antwort! Ja ich meinte eigentlich auch Wasser- und Heizkosten anstelle von Strom. Ich werde das dann mal machen! Du kannst mir bestimmt auch noch bei einer anderen Sache helfen: der Anteil von Verwaltungskosten waren Anfang des Jahres bei 200€ pro Einheit im WP aufgeführt. Bei der Einzelabrechnung heißt erst plötzlich 290€ + 30€ für Kontoführungsgebühren. Von diesen Erhöhungen wurde nichts im WP gesagt. Kann der Verwalter sowas einfach machen?

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bwhoch2  29.12.2021, 14:54
@BerndHansen

Er kann es machen, wenn es dazu einen Beschluss in der Eigentümerversammlung gab.

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Gerhart  29.12.2021, 14:58
@BerndHansen

nur nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft können Verwaltungskosten angepasst werden

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Möglich wäre, dass die Vorauszahlung zu hoch angesetzt ist und deshalb eine Rückerstattung fällig wird.

Kein Vermieter wird Geld zurückzahlen, wenn mehr verbraucht wurde. Es sei denn die Nebenkostenabrechnung ist falsch und der Vermieter legt Geld drauf.

Ich habe für meine vermietete Wohnungen die Zähler und da kann genau abgerechnet werden, was verbraucht wurde. Hinzu kommen dann noch umlagerfähige Kosten.

Habe da mit meinen Mietern keine Probleme.

Bin da nicht so krass drinnen, hab abermal gelesen, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, so gut es ihm möglich ist, die Nebenkosten vorauszukalkulieren und dementsprechend die Nebenkosten zu verlangen. Immer zu viel nehmen und dann am Jahresende hunderte Euro zurück geben ist demnach nicht zulässig. Ob das nun wirklich so stimmt, kann ich dir leider nicht sagen, macht aber durchaus Sinn für mich.

Was ich nicht ganz verstehe ist, was du mit Strom meinst. Der Stromtarif ist doch zwischen Mieter und Stromanbieter und nicht über den Vermieter? Zumindest kenne ich das nur so, dass der Strom separat bezahlt wird und nicht über die Nebenkosten und den Vermieter geht. Ist ja auch viel zu umständlich.

BerndHansen 
Fragesteller
 29.12.2021, 13:55

Meine nicht Strom sondern Heiz- und Wasserkosten, sorry

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Du wirst über das Hausgeld durch den EWG-Verwalter mit den Betriebskosten der ETW informiert. Die Grundsteuer ist darin nicht enthalten, weil die der ETW-Eigentümer selbst an das Grundsteueramt der Kommune bezahlt. Die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen sind zu hoch angesetzt, daher darfst du sie nach einer BK-Abrechnung anpassen daher senken.

Die Verwaltungskosten und die Instandsetzungsrücklage kannst nicht auf den Mieter umlegen. DAmit entstehen Betriebskosten für den Mieter:

Hausgeld ./. Verwaltungsgebühr und I-Umlage + Grundsteuer : 12 = anteilige Betriebskoset des Mieters p.m. >> Betriebskostenvorauszahlung des Mieters.

Es gibt ein Gesetz: Betriebskostenverordnung. Die kannst du über Goggle aufrufen. Unter § 2 findest du eine Auflistung der umlegbaren Betriebskosten (1 bis 16). Nun vergleiche die mit den vorliegnden Abrechnungen der Vergangenheit. Da wirst du fündig werden und feststellen, dass da wohl nicht alles Zulässige berücksichtigt wurde. Wie könnte es sonst sein, dass bei einer WF von 80m² und monatlichen Vorauszahlungen von lediglich 130 EUR noch jährlich Guthaben zwischen 200 und 400 EUR entstehen (und zurückgezahlt wurden). 1

130 EUR x 12 Monate = 1560 EUR - 300 EUR (Guthaben) = 1260 EUR : 12 Monate = 105 EUR : 80 m² = 1,30 EUR/m²/Monat. Da müsstest du sehen, dass das bisher ein reines Zuschussgeschäft war. 2,5 bis 3,0 EUR/m²/Monat ist der Durchschnittswert nach Betriebskostenspiegel.

Versuche eine korrigierte Abrechnung für 2020 bis 31.12.21, 18:00 h zuzustellen, danach wäre die Abrechnung verfristet und eine Nachforderung nicht mehr vom Mieter auszugleichen.