Nebenkostenabrechnung halbe halbe?

4 Antworten

Das Problem ist das dieser keine richtige Nebenkostenabrechung macht. 

Ich verstehe das so, dass nur Heizölkosten und Wasserkosten verteilt werden, nicht aber z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Wartungen, Allgemeinstrom, Kaminkehrer und noch ca. 10 mögliche weitere Posten. Richtig?

Wenn es so ist, dann gibt es überhaupt keinen Grund, irgendwas zu beanstanden. Dann seid froh und glücklich.

Bei Strom bitte mal genauer hinsehen. Wenn es zwei verschiedene Zähler vom Netzbetreiber gibt, solltet Ihr den Vermieter bitten, Euch die Zählernummer zu geben und den Zugang zum Zähler zwecks Ablesung, damit Ihr einen eigenen Stromvertrag abschließen könnt.

Die Aufteilung halbe - halbe bei den Heizkosten ist in Ordnung, wenn die Wohnflächen der beiden Wohnungen in etwa gleich sind. Die Aufteilung des Wasserverbrauchs nach Personen ist ebenfalls die normale Art der Verteilung, wenn es keine Messgeräte gibt.

In einem Zweifamilienhaus ist diese Art der Kostenverteilung absolut in Ordnung.

In einem Zweifamilienhaus ist es auch in Ordnung, dass der selbst darin wohnende Vermieter seine Mieter ohne Begründung kündigt. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate.

Solltet Ihr also darauf bestehen, dass künftig die Heizkosten und die Wasser-, sowie Abwassergebühren genau nach Verbrauch verteilt werden, bedeutet das für den Vermieter und letztlich auch für Euch einen erheblichen technischen Zusatzaufwand, der auch ordentlich Geld kostet.

Wenn er dabei dann auf die Idee kommt, nun endlich auch die anderen Kosten auf Euch anteilig umzulegen, wird aus dem ursprünglichen Spargedanken ganz schnell eine ordentliche Kostensteigerung.

Sollte das alles Eurem Vermieter aber einfach nur zu viel sein, wird er Euch kündigen und sich Mieter ins Haus holen, die mit der komfortablen bisherigen Vorgehensweise einverstanden sind.

Ich lese keinen Hinweis, was zur Verteilung der Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist. Erzähl mal bitte. Ansonsten sehe/sähe ich die Antwort von bwhoch2 schon sehr hilfreich.

 Am ende des Jahres wird im Grunde Heizölkosten (halbe halbe) und Wasserkosten (Durschnittverbrauch pro Kopf) aufgeteilt.

Das ist, wenn vertraglich so vereinbart, zulässig.

Andere NK werden nicht umgelegt?

Nö, warum?

Es wird doch so verteilt, wie es in der Urkunde vereinbart wurde.

Verteilen an den gesetzlichen Vorgaben vorbei ist schon unüblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung