Nebenkosten Abrechnung: wird Frischwasser pro Person oder pro Haushalt abgerechnet ?

5 Antworten

Du kannst verlangen, was Du in Deinem Mietvertrag vereinbart hast.

Wenn z. B. in jedem Mietvertrag steht, dass der Wasserverbrauch nach m²-Wohnfläche oder nach Anzahl Wohneinheiten aufgeteilt wird, kannst Du nicht plötzlich eine andere Aufteilung verlangen.

In der Konsequenz würde das bedeuten, dass mit allen 4 Parteien gesprochen und eine Änderung aller Mietverträge vorgenommen werden müsste und hier wäre wohl zu erwarten, dass mindestens eine der anderen Parteien gegen eine Änderung ist.

Schau also zunächst in Deinem Mietvertrag nach, was tatsächlich vereinbart ist. Vielleicht ist schon die Aufteilung nach Personen vereinbart.

Wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders, z. B. nach Personen, vereinbart muß der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen.

In deinem Fall ist entscheidend, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort kein Umlageschlüssel vereinbart ist, gilt lt. BGB die jeweilige anteilige Wohnfläche als Basis der Berechnung.

Das war ja vorher schon ungerecht. Ein Haushalt verbraucht nicht die gleiche Menge Wasser wie der andere. Ihr braucht unbedingt eine Wasseruhr für jede Wohnung.

Der Gesetzgeber schlägt die Verteilung der Kosten und Lasten nach Wohnfläche vor (außer in Hamburg), Abweichungen davon sind möglich.

Schaue also bitte in Deine Vereinbarungen, was Du damals zu diesem Thema in der Urkunde stehen hast.

Rege an, dass der Vermieter zukünftig Benachteiligungen unterlässt, denn die muss kein Mieter hinnehmen.

Nach Personen ist auch schwierig, denn dazu muss der Vermieter regelmäßig durch die Mietgegentände gehen und feststellen, wer da so wohnt. Die Gerichte in München z.B. erwarten einen monatlichen Durchgang.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung