Wasseruhr ablesen durch Hausverwaltung zwingend?
Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (9 Parteien). Die Wasserkosten werden über das mtl. Hausgeld und die Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung abgerechnet, welche dann die Abrechnung mit den Wasserwerken macht. Die Wasseruhren, die sich in jeder Wohnung befinden, werden jedes Jahr im Dezember an einem Werktag morgens von der Hausverwaltung abgelesen. Da ich Berufstätig bin war es manchmal nicht möglich, dass ich den Termin wahrnehmen konnte und auch sonst niemand zur Verfügung stand. Schlüssel an Nachbarschaft weitergeben ist nicht mein Ding. Ich vereinbarte dann mit der HV vor 4 oder 5 Jahren, dass ich den Zählerstand selbst ablese und der HV per E-Mail (mit Fotodokumentation) mitteile, wie es auch bei den Gas- bzw. Stromwerken mittlerweile üblich ist und auch reibungslos funktioniert. Hat jetzt die ganze Zeit funktioniert...nun kam die Info (an alle Mieter und Vermieter) für die diesjährige Ablesung mit dem ausdrücklichen Hinweis,
"dass die Ablesung von der Hausverwaltung vorgenommen werden muss. Eine Nachricht von Ihnen mit Ihrem Zählerstand reicht nicht aus."
Hat vielleicht jemand eine Idee, warum eine Übermittlung per E-Mail an die HV jetzt plötzlich nicht mehr ausreicht und der Zähler von der HV abgelesen werden MUSS?
4 Antworten
Ein anderer Grund könnte sein, dass sie Wasseruhren getauscht werden, das ist nach ca 5 Jahren so vorgeschrieben.
Mögliche Ursache warum die HV das nicht mehr so möchte wäre das es in der Vergangenheit Ablesefehler gab oder "bewußt" falsche Werte übermittelt wurden.
Du kannst die HV ja um einen anderen Termin bitten, wenn Du an dem angekündigten verhindert bist.
Ich tippe auch auf Unstimmigkeiten mit der Abrechnung.
Wahrscheinlich ergab die Summe der Wohnungen nicht den Verbrauch auf der Hauptuhr.
Dein Foto könnte ja auch einfach irgendwann entstanden sein.
Früher fotografierte man in solchen Situationen einfach das Datum der Tageszeitung mit. Aber in Zeiten von Photoshop und KI wird so etwas natürlich wahrscheinlich nicht mehr akzeptiert.
Die Gas- und Stromanbieter machen es übrigens genauso: Wenn die Summe in einem Strang zu stark vom Kontrollzähler abweicht, wird persönlich abgelesen.
Vermutlich hat es Unstimmigkeiten beim Ablesen oder der Abrechnung gegeben.