Darf ein Vermieter in einer Mietwohnung die Wasseruhr ablesen?
Bei uns wird einmal pro Jahr die Wasseruhr abgelesen , vom Vermieter persönlich.
Dann bekommt man von ihm eine Rechnung wo der Wasserverbrauch drauf steht , mit Abwassergebühren usw. Von den Stadtwerken usw. ist da gar nichts dabei . Ist das so rechtens ?
6 Antworten
Wie soll er denn abrechnen, wenn er keine Daten dazu hat? Je nach Konstellation kann der Vermieter auch ablesen lassen. Dann mußt du aber dafür zahlen.
Unterlagen wo die Zahlen der Abrechnung dokumentiert sind, kannst du anfordern. Die müssen nicht von vorne herein mitgeliefert werden.
Ja entweder er kommt und schickt es den Stadtwerken oder einer von den Stadtwerken kommt und liest es ab (das ist bei uns zB der Fall)
Ja, warum nicht? Er meldet das dann dem Wasserwerk
Du kannst ja prüfen ob er den richtigen Zählerstand aufschreibt
Ja, natürlich!
Bei uns liest die das Unternehmen mit ab, dass auch die Heizkörpermessgeräte abliest..
Genauso wenig wie ein Stromableser kommt, kommt noch jemand von den Wasserwerken zum Ablesen. Wenn Dir was komisch vorkommt, darfst Du aber vom Vermieter verlangen, dass Du mit abliest.
Oder die Rechnung einsehen, die der Vermieter bekommt.