Zählerstand am Neujahrstag ablesen oder nicht?
Guten Tag.
Bin ich dazu verpflichtet den Zählerstand der Wasseruhr am Neujahrstag abzulesen und den Vermietern mitzuteilen? Ich denke doch nicht, oder? Das kann doch bestimmt auch am 2. Januar erfolgen?
Mir geht´s bei der Frage um den 1.Januar, der als Feiertag angegeben ist.
3 Antworten
Wasserwerke lesen zu verschiedenen Terminen ab (bei uns im Mai) und vorher braucht der Vermieter das auch nicht. Du bekommst dann eine Karte oder Email...
Falls Du an dem Tag nicht im Haus bist, verbrauchst Du kein Wasser. Demzufolge ist der Stand am 2.1. noch derselbe. Bist Du aber zu Hause, kannst Du es auch machen, dauert keine 2 Minuten. Oder befürchtest Du am Neujahrstag noch nicht dazu in der Lage zu sein?
Du kannst den Zählerstand natürlich auch am 30. oder 31.12. ablesen. Ein Tag mehr oder weniger spielt keine Rolle, selbst wenn der Verbrauch nicht auf das Datum hochgerechnet wird.
Du schreibst ja ein Ablesedatum dazu ... und der Rest steht auf der Ablesekarte, die Du bekommst!
Es ist von Privat vermietet. Mir geht´s nur darum, ob ich an einem Feiertag dazu verpflichtet bin....