Können Guthaben bei einer WEG verjähren, wenn z.B. wegen Corona jahrelang keine Eigentümerversammlung stattfinden kann?

1 Antwort

Wenn die Abrechnungspitze nicht genehmigt wurde, kann es kein Guthaben geben.

Wurde sie genehmigt, kann nicht verjähren, was im Konto des ET gutgeschrieben wurde. Er kann das ja jederzeit verrechnen.

Zudem:

Wieso keine Versammlung, die ist doch möglich gewesen, so in den mich betreffenden Ländern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kaffeefreund71 
Fragesteller
 14.04.2022, 21:41

Vielen Dank für die Antwort und frohe Ostern!

Ich habe auch eine Info über WEG´s:

Bei einer ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlung möchte die zuständige Immobilienverwaltung entlastet werden.

Wenn z.B. euere Verwaltung 100.000 Euro durch Fehlplannung verheizt, und sie entlastet wird, ist das Geld verloren. Wird Sie nicht entlastet kann man das Geld einklagen.

Auch wenn es üblich ist, muß man die Immobilienverwaltung nicht entlasten (Man gibt doch kein AS aus der Hand)!

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schleudermaxe  15.04.2022, 08:26
@Kaffeefreund71

Danke, ebenso, eine Entlastung hat aber keine Bedeutung/Folgen, so jedenfalls die mir bekannten Urteile.

Wenn Ansprüche bestehen, kann jeder ET sie durchsetzen.

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