Nebenkosten in einem Haus mit zwei Parteien?
Servus alle miteinander,
ich wohne zurzeit in einem Haus zsm mit dem Vermieter. Der Vermieter wohnt im ersten Stockwerk und ich im Erdgeschoss. Ich zahle jeden Monat 240€ Nebenkosten seit knapp 15 Monaten davon war Anfangs meine Freundin noch bei mir so die ersten sechs Monate. Mittlerweile sind wir getrennt das weiß auch mein Vermieter. Bin heute zu ihm hochgegangen weil ich gerne mal eine Nebenkostenabrechnung haben möchte da ich der Meinung bin das ich viel zu viel zahle. Naja er meinte nur das er mir keine geben kann da wir hier keine Zähler für Wasser oder Heizung haben. Alles schön und gut, ich meinte nur daraufhin das ich gerne dann die Abrechnung des gesamten Hauses hätte um einfach mal zusehen was die überhaupt zahlen.
jetzt zu meiner Frage - kann er einfach so sagen das er mir keine Nebenkostenabrechnung geben muss da es für ihn zu viel Aufwand ist mit Müll Heizkosten Schneeräumen etc. alles aufzuzählen?
4 Antworten
Was steht zu Betriebskosten im MV? Vorauszahlungen (monatlich) mit Abrechnung (jährlich) oder Pauschale ohne Abrechnung? Bitte Kopie hier einstellen, danach sehen wir klar.
Bei nur zwei Parteien ist es tatsächlich schwierig die Nebenkosten exakt zu bemessen. Natürlich hast du dann ein Anrecht die Gesamt-Nebenkostenrechnung einzusehen. Diese muss entweder nach Wohnfläche oder Personenzahl aufgeschlüsselt werden. Wenn er gar keine Abrechnung vorlegt, brauchst du eigentlich gar nichts zahlen.
Nein, so einfach ist das nicht, Zahlen muss man. Die Abrechnung kann man nur durch eine Klage erzwingen, wenn sie nicht automatisch herausgerückt wird.
Ich kriege meine jährlich, ganz ohne Klagen.
Was wurde 'im Mietvertrag zu den Betriebskosten deiner EG-Wohnung vereinbart?
Es hört sich so an, als hättest du einen Pauschalmietvertrag, wobei die BK als Summe von 240€ p.m. neben der Grundmiete ausgewiesen wurden.
Um eine BK-Abrechnung zu erhalten, muss der Abrechnungszeitraum über 12 Monate genannt sei, ansonsten gilt das Kalenderjahr. BK-Umlagen können nach m² Wfl. , Personen und Verbrauchsmessungen vereinbart worden sein. Was trifft bei dir nun zu?
Das geht leider nur mit einer Klage:
Nur wird dann das Zusammenleben etwas "angeknackst" sein. Aber denk dabei einfach nur an nachher: Irgendwann wird Gras über diesen Ärger gewachsen sein.
Das setzt aber Betrug voraus. Was wenn kein Betrug vorliegt? Schon mal daran gedacht? Nein, das hast du natürlich nicht.
Wenn man permanent betrogen wird, ist das Verhältnis ja bereits gestört.