Nebenkosten Erhöhung?

7 Antworten

Da monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, ist dein Vermieter gesetzlich verpflichtet, über diese jährlich abzurechnen. Zur Zeit ist er für 2020 in Verzug. Deshalb: Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung zur Abrechnung für diesen Abrechnungszeitraum (ich gehe davon aus, dass lt. MV dieser kalenderjährlich basiert ist), Termin bis 31.5. setzen. Für den Fall des Verzuges kündige dabei an, dass du ab Juni über die Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst, bis korrekt abgerechnet wurde. Danach wäre dieser nachzuzahlen.

Für 2021 hat der V. noch Luft bis 31.12.22.

Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist erst zulässig, nachdem korrekt abgerechnet wurde und dann ab übernächstem Monat nach Zustellung. Das gibst du so dem Vermieter zur Kenntnis.

anitari  22.05.2022, 13:49

Die/der FS wohnt aber schon seit April 2020 dort.

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Gerhart  22.05.2022, 16:03
@anitari

Schon klar: die BK-Abrechnung 2020 ist seit dem 31.12.21 verfristet. Dem FS steht ein Guthaben zu, falls es existiert. Eine Nachzahlung würde entfallen.

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Jetzt muss ich mal nachfragen: woher weißt du, dass du höhere Nebenkosten zahlen sollst, wenn du noch gar keine Abrechnung bekommen hast?

Kann es sein, dass nicht die Nebenkosten erhöht wurden, sondern lediglich die Nebenkostenvorauszahlung, also das, was du jeden Monat mit der Miete zahlst?

Mieter1994 
Fragesteller
 22.05.2022, 12:01

Ja die Nebenkostenvorauszahlung meinte ich auch damit eigentlich

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Das ist es auch nicht, wenn Deine Vermutung stimmt.

Fordere ihn auf die Nebenkostenerhöhung anhand der letzten NK Abrechnung zu rechtfertigen. Jeder Haushalt muss dabei seperat erfasst werden oder auf die Anzahl der gesamten Hausgemeinschaft aufgeteilt werden, unter Berücksichtigung der Quadratmeter.

Was ist denn vertraglich zu NK vereinbart, Vorauszahlungen oder Pauschale?

Abrechnen muß er nur wenn Vorauszahlung vereinbart ist.

In dem Fall kann er die Vorauszahlung erhöhen nach einer Abrechnung mit Nachzahlung.

Ist eine Pauschale vereinbart muß er nicht abrechnen. Die Pauschale kann er erhöhen wenn das vertraglich vereinbart ist.

HansWurst45  22.05.2022, 13:39

Ohne nachprüfbare Abrechnung ist meines Wissen keine Umlage der Nebenkosten zulässig.

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anitari  22.05.2022, 13:48
@HansWurst45

Nebenkosten können auch, wenn vertraglich vereinbart, als Pauschale ohne Abrechnung vereinbart werden.

(2)1Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. 2Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Laut Abs. 3 diese Paragrafen muß der VM nur über Vorauszahlungen, wenn vereinbart, abrechnen.

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Dein Vermieter muss dir JEDES Jahr eine Nebenkostenabrechnung geben, mit der du nachrechnen kannst, ob er nicht zu viel verlangt hat. Wie die Kosten aufgeteilt werden (müssen) ist gesetzlich festgelegt. Das geht nach Quadratmetern und der Anzahl der Bewohner und bei den Heizkosten nach Quadratmetern und nach den Verbrauchsanzeigen an den Heizkörpern.
Wenn der Anteil der Nebenkosten des Mietshauses, der auf dich entfällt, höher ist als das was du jeden Monat als Vorauszahlung schon bezahlt hast, dann musst du nachzahlen, wenn du schon zu viel gezahlt hast, bekommst du was zurück. Die monatliche Abschlagszahlung sollte so sein, dass es am Ende des Jahres weder einen größere Nachzahlung noch eine größere Erstattung gibt.

Der Vermieter kann die Höhe der Vorauszahlung festlegen, solange er "im Rahmen" bleibt. Allerdings wären eine paar erklärende Worte nett gewesen.

Wenn die Heizung mit den Nebenkosten abgerechnet wird, dann ist der Grund wahrscheinlich, dass die Energiekosten stark gestiegen sind und der Vermieter die Betriebskosten der Heizung nicht aus eigener Tasche tragen muss, sondern an die Mieter weitergibt. Wenn jetzt die monatlichen Abschlagszahlungen gleich bleiben bedeutet das, dass am Ende eine saftige Nachzahlung fällig wird, was die meisten Mieter dann in Bedrängnis bringt. Da ist es meist besser, wenn der Abschlag angepasst wird.

Mieter1994 
Fragesteller
 22.05.2022, 12:08

ich habe aber noch keine Abrechnung bekommen seit dem ich hier wohne. Da fällt mir jetzt noch ein das ich ihm jeden Monat die Hausflur Reinigung bar auf die Hand geben soll das fällt ja auch glaube ich unter die neben kosten oder ?

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Gerhart  22.05.2022, 15:59
@Mieter1994

Was steht dazu in deinem Mietvertrag? Barzahlung ohne Quittung begünstigt Steuerbetrug durch den Vermieter.

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anitari  22.05.2022, 12:20
Dein Vermieter muss dir JEDES Jahr eine Nebenkostenabrechnung geben

Muß er nur wenn vertraglich Vorauszahlungen vereinbart sind.

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HansWurst45  22.05.2022, 15:54
@anitari

Oh ja, da hast du zwar recht, aber wenn die Betriebskosten in einer jährlichen Einmalzahlung beglichen werden sollen entbindet das den Vermieter nicht davon, nachzuweisen, dass die Forderungen der Betriebskostenverordnung entsprechen und das nur die Betriebskosten gefordert werden, die der einzelnen Wohneinheit zuzuordnen sind. Und auch das ist eine "Nebenkostenabrechnung" die sich allerdings auf das BGB §556 Satz 1 und nicht auf das BGB §556 Satz 2 bezieht, was bezüglich der Nachweispflicht des Vermieters keinen Unterschied macht. Der Satz 2 erlaubt dem Vermieter lediglich die notwendigen Nachweise nur einmal im Jahr erbringen zu müssen und nicht bei jeder einzelnen (monatlichen) Forderung.

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