Habe vergessen meine Zählerstände mitzuteilen?

2 Antworten

Erst einmal gilt die Schätzung.

Aufgrund dieser wird die Rechnung erstellt, wenn der Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt worden ist.

Diese ist auch zu begleichen, obwohl meistens ein höherer Verbrauch angesetzt wird, als tatsächlich angefallen ist.

Eine nachträgliche Übermittlung ändert daran erst einmal nichts, eventuell lassen sich jedoch zumindest die Abschläge entsprechend anpassen.

Die eigentliche Korrektur erfolgt dann mit der nächsten Jahresrechnung.

Rechnerisch eigentlich nicht schlimm, aber es ist eben unnötig viel Kapital gebunden. Deshalb immer rechtzeitig ablesen und übermitteln.

Hallo HDXDUserHDXD,

das wird sich bei der nächsten Ablesung wieder relativieren!