Wie werden Heizkosten abgelesen bei Umzügen?

3 Antworten

Es muss jährlich (für 12 Monate) am Messgerät (oder per Funk) ein Wert abgelesen werden der in einem bestimmten Verhältnis zum Energieverbrauch gesetzt wird/ist.

Dieser Wert ergibt sich aus den Gesamtverbrauchskosten. Der Abrechnungszeitraum wird in der Regel dem Kalenderjahr zugeordnet, kann aber z. B. auch vom 1.7. bis 30.6.reichen. Die Erfassung erfolgt jeweils zum Ende des Abrecnungszeitraumes. Endet ein Mietverhältnis unterjährig, ist bei Auszug der aktuelle Stand der Messeinrichtung zu erfassen. Dementsprechend weicht der Nutzungszeitraum vom Abrechnungszeitraum ab.

Das hängt eben davon ab, wie der Heizenergieverbrauch protokolliert wird. Dafür gibt es unterschiedliche Systeme. Auf jeden Fall muss der Verbrauch wie bei Strom und Wasser beim Auszug abgelesen werden. Üblicherweise schreibt man die Werte in das Übergabeprotokoll. Danach rechnen dann die Stadtwerke(oder andere Lieferanten) oder der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung ab.

In der Regel erfolgt eine Zwischenablesung an den Heizkörpern.

Giwalato