Wie findet ihr diese Anzeige, worauf soll ich achten als Interessanter?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie Sie auf dem Grundriss hoffentlich erkennen können

Das hört sich wie eine Anweisung an.

... auf Grund schlechter Erfahrungen

Der Vermieter will sich hier als wohlmeinendes Opfer inszenieren.
Die Bösen sind die undankbaren Mieter.

... für Studenten .... Bürgschaft der Eltern ...
Selbstauskunft ... aktueller Einkommensnachweis ... Schufa-Bonitätscheck

Der Vermieter will hier eine Maklerkompetenz kopieren, sich aber die Maklerprovision sparen.

...540 € als Abschlag auf die Nebenkosten

Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas zulässig ist.
Als Absicherung hat er doch die Kaution.

Ich war über 20 Jahre Mieter und bin seit 17 Jahren Vermieter.
Aus all den Erfahrungen, die ich daraus gezogen habe, muß ich raten:
Finger weg von dieser Wohnung!

Der Vermieter hat einen Absicherungs- und Kontrollwahn.
Die schlechten Erfahrungen, von denen er redet, dürften auch auf sein Konto gehen.

Der ganze Text ist keine normale Vermietungsannonce. Er trieft richtiggehend vor Selbstgerechtigkeit.


Hernandez0 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 20:11

Als Absicherung hat er doch die Kaution

Richtig. Warum fordert er noch mehr Geld an? Er hat mir die Nummer von Mieter mitgeteilt sodass ich ihn anrufe und einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Komischerweise es gab auf der selben Namen des Mieters eine Anzeige für eine Wohnung in dem selben Ort aber von einem anderen Konto für mich verlangen sie viel zu viel ich werde auf deinen Rat hören und den Finger davon lassen.

Hernandez0 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 23:07
@Blumenacker

Mmm, ich denke die wollen einfach den Mieter ausnutzen.

Hernandez0 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 20:06

Als Absicherung hat er doch die Kaution

Richtig. Warum fordert er noch mehr Geld an?

Gerhart  10.01.2025, 05:34
@Hernandez0

Dann wäre bei der Mietzahlung die ersten 2 Monae die BK-Vorauszahlung vom Mieter zu streichen. Vielleicht ist der Vermieter klamm?

Je ein Schlüssel der Wohnung sowie von der DG-Außentüre verbleibt beim Vermieter zur Absicherung, auf Grund schlechter Erfahrungen :-(.

Das ist ein absolutes NO GO !!!

Ich würde nie einem Vermieter die Wohnungsschlüssel überlassen.

Nebenbei: ER hat auch kein Recht sie zu verlangen, außer du unterschreibst den Mietvertrag mit diesem Passus.


bwhoch2  09.01.2025, 17:31

Selbst dann, denn dieses Verlangen dürfte von vornherein nicht rechtmäßig sein.

Also, Mietvertrag unterschreiben, Wohnung übernehmen und Schloss austauschen. Dann hat der Vermieter immer schlechte Karten.

Toni2023  09.01.2025, 17:32
@bwhoch2

Bist du dir da sicher ? Wenn ja, wo kann man das nachlesen ? :-)

bwhoch2  09.01.2025, 17:35
@Toni2023

Grundgesetz Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung.

Wenn schon die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung darf, wie sollte dann ein Vermieter rein dürfen, wenn man es ihm nicht im Einzelfall erlaubt?

Toni2023  09.01.2025, 17:37
@bwhoch2

Hab dieses gefunden:

Die einzige Ausnahme, in der Sie als Vermieter einen Zweitschlüssel behalten dürfen, ist, wenn Ihr Mieter Ihnen ausdrücklich sein Einverständnis gibt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2006 hervor (OLG Celle, Az: 13 U 182/06).

Dies sollte schriftlich erfolgen, um rechtlich abgesichert zu sein. Im Zweifelsfall könnte der Mieter sonst vor Gericht abstreiten, Ihnen die Erlaubnis erteilt zu haben. Zudem müssen bei mehreren Mietern alle Vertragspartner einverstanden sein, dass Sie einen Zweitschlüssel behalten dürfen.
Quelle: https://objego.de/blog/als-vermieter-zweitschluessel-behalten/
Blumenacker  09.01.2025, 17:50
@bwhoch2

Die schlechten Karten dürfte meines Erachtens der haben, der sich auf so einen Vermieter überhaupt einläßt. Die Gestaltung und der Grundton dieser Annonce kündigt jede Menge Ärger schon im Voraus an.

bwhoch2  09.01.2025, 17:55
@Toni2023

Das ist richtig, aber auch hierbei handelt es sich um einen Einzelfall, denn die Erlaubnis kann jederzeit entzogen werden, was auch durch Tausch des Schließzylinders bekundet wird.

Grundsätzlich: Wenn ein Vermieter unbedingt für Notfälle einen Schlüssel behalten will, steckt man diesen in einen versiegelten Umschlag. War ein Notfall, so hat ihn der Vermieter zu begründen und zu erklären, was er in der Wohnung gemacht hat. Ob ein Umschlag noch original versiegelt ist, lässt man sich z. B. dann zeigen, wenn er einmal im Jahr zur Rauchmelderprüfung kommt.

Hernandez0 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 20:04
@Blumenacker
Die Gestaltung und der Grundton dieser Annonce kündigt jede Menge Ärger schon im Voraus an.

Das war mein Gefühl deswegen habe ich die Frage hier gestellt.