Zählt Poststempel oder das Zustellung Datum, Betriebskostenabrechnung?
Hallo
Unser Vermieter hatte bis zum 31.12.24 zeit gehabt uns die Betriebskostenabrechnung zuzustellen. Erhalten haben wir diese aber erst am 03.01.25. Der Brief wurde per E-Post Brief verschickt und ist mit den 24.12.24 abgestempelt. Meine Frage ist jetzt zählt das Post Stempel oder das Datum an dem wir den Brief erhalten haben. Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
Mfg Diana
Nebenkostenabrechnung,
Frist