Darf der getrenntlebende Ehepartner vom (als) Vermieter mit entscheiden?
moin, so sachlage...! Ich Person A habe einen Mietvertrag mit Person B. In diesen Mietvertrag wird keine Gartenarbeiterregung vereinbart.
Der getrenntlebende, aber noch verheirateter Ehepartner Person C ist ein Garten Fetischist und mag den Rassen immer kurz..
Ist mein Rasen mal über 5 cm, klingelt er an und beschwert sich über den Rasen...
Jetzt kommt er auf die Idee eine Firma zu beauftragen und die Gartenarbeit machen zu lassen und ich soll das ganze bezahlen! Schließlich würde das ja im Mietvertrag stehen.. Was es natürlich nicht steht....
So Person C als der getrenntlebende Ehemann von meiner Vermieterin steht nicht mit im Mietvertrag und haben sonst keine Vollmacht vorliegen.. Muss ich eigentlich das machen, was er sagt ????
Eigentlich müsste die Vermieterrin Person A doch den Rasenmähen, weil unter Punkt 2. der Nebenkosten im Mietvertrag steht Gartenarbeiten xx Euro