Arbeitsunfall von BG nach 7 Monaten abgelehnt?
Hallo an alle, vor ca. 7 Monaten hatte mein Mann einen Unfall während der Arbeitszeit, der bis jetzt als AU behandelt wurde. Da der Unfall möglicherweise auf einem Herzinfarkt beruht, lehnt die BG die weitere Leistungspflicht ab. Meine Frage ist nun, ob und wenn ja welche Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Die Krankenkasse hat bereits angekündigt die Differenz zwischen Verletztengeld und Krankengeld einzubehalten. Mein Mann war 2x zur Reha, Fahrtkosten sind entstanden, Zuzahlung bei Medikamenten usw. Vielen Dank schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Hallo,
Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Berufsgenossenschaft kann Erstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern geltend machen. Behandlungskosten werden von der Krankenkasse erstattet, ebenso das Verletztengeld. Letzteres allerdings nur in Höhe des Krankengeldes, da die Krankenkasse nur in der Höhe der eigenen Leistungspflicht erstatten muss.
Der Differenzbetrag zwischen dem Kranken- und Verletztengeld wird nicht zurückgefordert, genau so wenig wie bereits erstattete Fahrkosten.
Das hängt damit zusammen, dass zu Unrecht erbrachte Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Betroffenen zurückgefordert werden dürfen. Das ist dann der Fall, wenn man sich Leistungen durch Falschangaben, fehlende Angaben oder ähnlich böswilliges Verhalten erschlichen hat. Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§ 45 und 50 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X).
Insofern besteht kein Grund zur Sorge. Interessanterweise ist das eine sehr häufig gestellte Frage. Meistens wird in dem Bescheid erläutert, dass Leistungen nicht von den Betroffenen selbst zurückgefordert werden.
Sieht anders aus wenn die Krankenkasse mit SG gemeinsame Sache macht oder wenn Diagnosen vorliegen auf Zeit gespielt wird
Die BG holt sich die bisher entstandenen Behandlungskosten von der Krankenkasse zurück, da diese nun rückwirkend der Leistungsträger geworden ist.
Ob es eine Erstattungspflicht beim Verletztengeld gibt oder ob das verrechnet wird, kann ich jedoch nicht sagen.
Die Krankenkasse erstattet der BG das Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes, da die Erstattung auf die eigene Leistungspflicht der Krankenkasse begrenzt ist. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ganz erstattet.