Arbeitsunfall von BG nach 7 Monaten abgelehnt?

2 Antworten

Hallo,

Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Berufsgenossenschaft kann Erstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern geltend machen. Behandlungskosten werden von der Krankenkasse erstattet, ebenso das Verletztengeld. Letzteres allerdings nur in Höhe des Krankengeldes, da die Krankenkasse nur in der Höhe der eigenen Leistungspflicht erstatten muss.

Der Differenzbetrag zwischen dem Kranken- und Verletztengeld wird nicht zurückgefordert, genau so wenig wie bereits erstattete Fahrkosten.

Das hängt damit zusammen, dass zu Unrecht erbrachte Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Betroffenen zurückgefordert werden dürfen. Das ist dann der Fall, wenn man sich Leistungen durch Falschangaben, fehlende Angaben oder ähnlich böswilliges Verhalten erschlichen hat. Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§ 45 und 50 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X).

Insofern besteht kein Grund zur Sorge. Interessanterweise ist das eine sehr häufig gestellte Frage. Meistens wird in dem Bescheid erläutert, dass Leistungen nicht von den Betroffenen selbst zurückgefordert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Skupy61  02.05.2021, 23:09

Sieht anders aus wenn die Krankenkasse mit SG gemeinsame Sache macht oder wenn Diagnosen vorliegen auf Zeit gespielt wird

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Die BG holt sich die bisher entstandenen Behandlungskosten von der Krankenkasse zurück, da diese nun rückwirkend der Leistungsträger geworden ist.

Ob es eine Erstattungspflicht beim Verletztengeld gibt oder ob das verrechnet wird, kann ich jedoch nicht sagen.

expertsv  06.03.2021, 20:12

Die Krankenkasse erstattet der BG das Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes, da die Erstattung auf die eigene Leistungspflicht der Krankenkasse begrenzt ist. Die Sozialversicherungsbeiträge werden ganz erstattet.

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