Hallo,
eine Ermittlungszeit von vier Jahren ist wirklich ungewöhnlich lange.
Die Anerkennung einer Berufskrankheit lohnt sich, weil sie zu sämtlichen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung berechtigt. Dazu gehören Geldleistungen und je nach Berufskrankheit zum Beispiel Pflegegeld, Rentenleistungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung oder Unterstützung bei einem erforderlichen Arbeitgeberwechsel) und so weiter.
Bei einer herkömmlichen Erkrankung wären für diese Sachen die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger zuständig. Bei der Berufsgenossenschaft gibt es mehr Leistungen, höhere Leistungen und alles „aus einer Hand“.
Bei der Ermittlung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, muss die Berufsgenossenschaft alle Arbeitgeber herausfinden, diese anschreiben und über die jeweils für die Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaften klären lassen, ob dort eine sogenannte „gefährdende Tätigkeit“ ausgeübt worden ist.
Wenn man eine sehr langes Arbeitsleben hinter sich hat und dementsprechend vielleicht auch sehr viele Arbeitgeber hatte, kann das für die BG sehr aufwendig sein.
Viele Arbeitgeber gibt es in der ursprünglichen Form heute gar nicht mehr, Unternehmen sind vielleicht in anderen Unternehmen aufgegangen und dementsprechend ist es für die BG kompliziert, an die erforderlichen Daten zu gelangen.
Jeder Arbeitgeber wird - sofern noch vorhanden - einzeln angeschrieben und muss Auskunft über die ausgeübten Tätigkeiten geben. Wenn alles vollständig vorliegt, werden die sogenannten Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger beauftragt, Stellungnahmen zu schreiben. Hierfür nehmen sie Kontakt mit deiner Mutter auf und befragen sie zu den konkret ausgeübten Tätigkeiten. Sie schreiben dann Stellungnahmen, ob es sich um Tätigkeiten gehandelt hat, welche die Berufskrankheit ausgelöst haben können.
Weiter wird es kompliziert, wenn es darum geht, welche Berufsgenossenschaft überhaupt federführend ermittelt und also auch am Ende über das Vorliegen einer Berufskrankheit entscheidet. In den meisten Fällen ist diejenige Berufsgenossenschaft dafür zuständig, in deren Zuständigkeit die letzte gefährdende Tätigkeit ausgeübt worden ist. Es kann sein, dass die Zuständigkeit im laufenden Verfahren also wechselt! Dann muss sich der/die Sachbearbeiterin der nächsten zuständigen Berufsgenossenschaft wieder neu in die komplette Akte einarbeiten.
Ist geklärt, welche Gefährdung insgesamt im Erwerbsleben vorgelegen hat, muss ein medizinischer Gutachter ein Gutachten schreiben, ob diese Gefährdungen ursächlich für das Entstehen der Erkrankung sind oder ob es andere Ursachen dafür gibt.
Wie du siehst, kann es sehr kompliziert sein, eine Berufskrankheit zu ermitteln. Es kann aber auch viel schneller gehen. Ist sehr vom individuellen Fall abhängig und erfordert sehr gut organisierte Sachbearbeiter.