Gesetzliche Unfallversicherung?zwei MDE zusammenrechnen?
ich habe in 2012 einen Arbeitsunfall erlitten der im Auftrag der BG begutachtet worden ist . Ich habe für 6 Monate 20% MDE bekommen demzufolge für diese 6 Monate eine Rentenzahlung von 400,00€ . Nach Ablauf dieser 6 Monate ist die MDE auf 10 % herabgesetzt worden ist aber auf Dauer wonach ich daher keinen Anspruch mehr auf Rente hatte. In Februar 2017 erlitt ich abermals einen Arbeitsunfall Beckenbruch dieser wurde im März 2019 begutachtet ich erhielt 20% MDE und Rente als vorläufige Entschädigung wegen diese gleichen Unfalles wurde ich im September 2019 erneut begutachtet um die Rente auf unbestimmte Zeit festzustellen im Dezember erhielt ich daher dann den Bescheid über Rente auf unbestimmte Zeit und für diesen Unfall 20%. Müsste jetzt nicht die zwei MDE zusammengerechnet werden als 20% und 10% ( Stützrententatbestand .
3 Antworten
Bewertet wird der - gesamte - (unfallbedingte) gesundheitlicher Zustand. Dabei fließen selbstverständlich auch die Folgen des 1. Arbeitsunfalles mit ein.
Eine rechnerische Addition, wie Du sie Dir vorstellst, wird es sicher nicht.
MDEs werden nicht zusammengerechnet.
Moin, ja es muss gem. § 56 Abs. 1 SGB VII ein Stützrententatbestand geprüft werden, schicken Sie doch Ihren Rentenbescheid der BG wo Sie die MdE 10 haben zu Kenntnis oder wenn es die gleiche BG ist weisen Sie auf den anderen Fall hin.
Leider ist Ihre Aussage falsch siehe § 56 Abs. 1 SGB VII