Gesetzliche Unfallversicherung?zwei MDE zusammenrechnen?

3 Antworten

Bewertet wird der - gesamte - (unfallbedingte) gesundheitlicher Zustand. Dabei fließen selbstverständlich auch die Folgen des 1. Arbeitsunfalles mit ein.

Eine rechnerische Addition, wie Du sie Dir vorstellst, wird es sicher nicht.

Sofa91  04.05.2020, 09:51

Leider ist Ihre Aussage falsch siehe § 56 Abs. 1 SGB VII

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MDEs werden nicht zusammengerechnet.

Moin, ja es muss gem. § 56 Abs. 1 SGB VII ein Stützrententatbestand geprüft werden, schicken Sie doch Ihren Rentenbescheid der BG wo Sie die MdE 10 haben zu Kenntnis oder wenn es die gleiche BG ist weisen Sie auf den anderen Fall hin.