Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

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Hallo. Die Rente müsste ab dem Zeitpunkt erhöht werden, an dem alle Tatbestandsvoraussetzungen für die Erhöhung bei Schwerverletzten (§ 57 SGB VII) gegeben sind. Das heißt der Zeitpunkt, an dem:

  • du eine MdE von mindestens 50 % hast und
  • infolge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kannst und
  • du keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast.

Du hast geschrieben, dass die eine MdE von mehr als 50 % bereits vor der besagten Begutachtung vorlag. Wann der Anspruch seitens der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft worden ist, wissen wir nicht.

Wir wissen auch nicht, ob die Begutachtung dafür da war, festzustellen, ob du keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst. Wenn das der Fall war und man das durch die Begutachtung abgeklärt hat, dann kann die Entscheidung der BG durchaus richtig sein. Falsch wäre die Entscheidung dann, wenn du bereits vorab nachweislich einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. Inwiefern das ohne das Gutachten einschätzbar war, können wir nicht sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LoveRain 
Fragesteller
 01.06.2021, 14:45

Danke für deine Antwort. Und es tut mir leid das ich jetzt viel schreiben werde und auch vielleicht etwas durcheinander.

Nach Antragstellung wollte die Berufsgenossenschaft u.a. wissen ob ich Ansprüche auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung habe. Ich habe mir dann einen Auszug zukommen lassen aus dem klar hervorgeht das ich keine Ansprüche dort habe. Dieses wurde knapp 1 Monat nach Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.

Der Berufsgenossenschaft war allerdings bewusst, das ich bis zu dem Zeitpunkt noch keine Ansprüche hätte habe können. Die Sache ist etwas kompliziert. Ich erlitt den Unfall während ich noch eine minderjährige Schülerin war. Seitdem schlug jeder Versuch fehl eine Ausbildung zu beginnen. Selbst einige Jahre zurvor wurde versucht mithilfe der Berufsgenossenschaft eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk zu beginnen, da ich es nicht schaffte eine Ausbildung auf dem normalen Weg zu finden. Das Ergebnis war, das ich nicht in der Lage bin dort eine Ausbildung beginnen zu können (das ich zu krank wäre auf gut deutsch). Ich sollte weiterhin diverse Therapien machen um meinen Gesundheitszustand zu verbessern. Gesagt getan. Hat aber nicht viel gebracht. Nach der Antragsstellung wurde erneut versucht über das Berufsförderungswerk eine Ausbildung zu beginnen. Das Ergebnis war im Endeffekt dasselbe. Ich erfülle nicht alle Anforderungen um dort eine Ausbildung zu beginnen. Also ich bin weiterhin noch zu krank. Ich versuchte auch so eine Ausbildung zu beginnen, ohne die Hilfe der Berufsgenossenschaft. Von deren Seite her kommt überhaupt keine Hilfe. Jedenfalls legte ich der Berufsgenossenschaft mein letztes Ergebnis meiner Ausbildungssuche bei. Ich hätte fast eine Ausbildung beginnen können, hatte die Zusage schon. Aber ich muss erst zu einem Termin beim Gesundheitsamt. Der Termin ist natürlich negativ verlaufen und die Einstellungszusage wurde zurückgezogen.

Die arbeitsmedizinische Begutachtung wurde aufgrund meines Antrages von der Berufsgenossenschaft veranlasst. Im Vorfeld ging es nie in Gutachten um Arbeitsfähigkeit. Es waren immer nur "normale" Gutachten wo es um die Einschätzung der MdE geht. In den Gutachten steht aber immer drin das ich bislang noch keine Ausbildung beginnen konnte da ich es nie schaffte eine solche zu finden.

Ich weiß jetzt nicht ob die Berufsgenossenschaft das weiß, aber ich bin seit Jahren krankgeschrieben bzw. habe Atteste von diversen Ärzten das ich auf den normalen Arbeitsmarkt keine Ausbildung beginnen kann bzw. keine 3 Stunden täglich arbeiten kann. Meine Eltern beziehen aus diesem Grund auch noch Kindergeld für mich. Für die Familienkasse wird jährlich ein Nachweis benötigt das ich nicht Erwerbstätig sein kann, also eben keine 3 Stunden täglich arbeiten kann. Aber wie erwähnt, ich weiß nicht ob die Berufsgenossenschaft das weiß. Der Kontakt zur Berufsgenossenschaft wurde bis kurz vor der Antragstellung immer über meinen Anwalt geregelt da so einiges schief gelaufen ist.

Also könnte das Beginndatum tatsächlich stimmen? Aber warum beginnt die Erhöhung dann nicht ab dem Tag der Begutachtung sondern erst Anfang des folgenden Monats?

Aber mal ganz blöde gesagt, wenn das so stimmt und nur weil wir Corona haben und das alles verzögert hat (also die Begutachtung), verliere ich da Geld? Ich meine, ich habe ja nicht aus Spaß den Antrag gestellt wenn ich nicht halbwegs überzeugt gewesen wäre das er bewilligt wird. Es würde wahrscheinlich auch nichts helfen Nachweise nachzureichen.

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expertsv  01.06.2021, 15:19
@LoveRain

Das Änderungsdatum der Rente richtet sich nach § 73 SGB VII:

§ 73
Änderungen und Ende von Renten
(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist.

Wie du siehst ist eine Änderung nach Ablauf des Monats vollkommen korrekt.

Spannend ist für dich der letzte Teil: In welchem Monat ist die Änderung wirksam geworden?

Es kommt hier darauf an, was die „Änderung“ ist. Wie ich schon geschrieben habe: Falls die „Änderung“ ist, dass im Gutachten festgestellt worden ist, dass du generell nicht mehr erwerbsfähig bist und dies vorher noch durch kein anderes Gutachten oder ähnliches nachgewiesen worden ist, dann kann ich die Entscheidung der BG nachvollziehen.

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LoveRain 
Fragesteller
 01.06.2021, 15:31
@expertsv

Ok, vielen Dank. Das wusste ich nicht, das es dann nach Ablauf des Monats geändert wird.

Aber es ist somit dann trotzdem unerheblich das ich vermutlich durch Attest von meinen behandelnden Ärzten nachweisen könnte, das diese denken bzw. dachten das ich nicht erwerbsfähig sein kann?

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expertsv  01.06.2021, 15:33
@LoveRain

Du kannst das im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens versuchen, ein einfaches Attest wird aber deutlich weniger Gewicht haben als ein Gutachten.

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LoveRain 
Fragesteller
 01.06.2021, 15:52
@expertsv

Ok. Danke, danke, danke für deine Hilfe. Ich kann jetzt auch die Entscheidung der Berufsgenossenschaft verstehen. Ich denke ich werde diesbezüglich aber nochmal meine Sachbearbeiterin befragen. Also bezüglich z.B. Atteste ob es Sinn hätte und dann entscheiden ob ich tatsächlich einen Widerspruch einlege.

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expertsv  01.06.2021, 15:55
@LoveRain

Gerne. Diese Frage an sie kannst du dir eigentlich sparen, sie wird ja die Entscheidung bewusst so getroffen haben auf Grundlage des Gutachtens. Atteste sind wie gesagt ziemlich beliebig, oft nicht begründet und nicht aussagekräftig. In einem Gespräch kommt ihr da nicht weiter. Du kannst es dir aber natürlich noch mal erklären lassen.

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Ich bekomme auch eine Rente von der Berufsgenossenschaft allerdings erhöht sich der Betrag jedes Jahr automatisch bin bei 35% arbeite aber ganz normal auf Vollzeit.

LoveRain 
Fragesteller
 01.06.2021, 11:52

Ja, das tut es bei mir auch. Auch wenn dieses immer nur minimal ist. Du meinst die "normale" Rente der Berufsgenossenschaft. In meinem Fall eine Verletztenrente.

Ich meine bei meiner Frage eine weitere Leistungsart. Ab einem MdE von 50, wenn man keine Rente aus der DRV erhalten kann und wenn man nicht mehr Erwerbsfähig sein kann (unter 3 Stunden täglich) dann hat man die Möglichkeit einen Antrag zu stellen um Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten. Die Rente wird, sofern man alle Voraussetzungen erfüllt, um 10 % erhöht. Diese Voraussetzungen sind bei mir erfüllt. Mir werden somit von der Rente (Summe XXX) pauschal 10% mehr gezahlt.

Ich bin aber mit dem Beginn dieser Erhöhung (10%) nicht einverstanden da ich lange im Voraus den Antrag auf diese Erhöhung gestellt habe, die arbeitsmedizinische Begutachtung aber erst weit später stattfand (Corona bedingt). Die Rente wurde mir ab dem folgenden Monat nach der Begutachtung zugewilligt. Also erst ab dem Folgemonat fand eine Erstattung bis zum jetzigen Zeitpunkt statt. Aber eigentlich müsste es doch ab Antragsstellung sein? Das weiß ich eben nicht so genau. Immerhin ist es für mich viel Geld wenn man eh schon gefühlt jeden Cent umdrehen muss.

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Direktor25  01.06.2021, 12:03
@LoveRain

Das kann ich dir nicht sagen, da ich voll erwerbstätig bin.

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