Berufsgenossenschaft Widerspruchzeit abgelaufen wegen Depression?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Verschlimmerungsantrag kannst du immer stellen, auch jetzt, formlos.

Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erzielen, halte ich für kaum möglich. Dass es dir für über zwei Jahre nicht möglich war, einen unbegründeten Widerspruch zu schreiben, halte ich gegenüber der BG für nicht wirklich begründbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hoi.

Ja, da kann man noch was machen......zum einen wie Expertsv schon schrieb mit einem Verschlimmerungsantrag - zumindest für die Zukunft.

Es geht aber auch anders, aber da muss man sich dann schon anwaltliche Hilfe holen:

§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden. 

expertsv  06.11.2019, 16:39

Auch das wäre theoretisch eine Möglichkeit, jedoch laufen hier die Erfolgschancen gegen null. Die BG wird bei einem Antrag nach § 44 SGB X „nur“ prüfen, ob jetzt neue Aspekte vorgebracht werden, welche die damalige Entscheidung unrichtig machen. Die jetzt vorgebrachte Depression ist für die Rentenentscheidung aber unerheblich.

Ausnahme: Sollte die Depression berufskrankheitenbedingt sein, über die Depression als Erkrankungsfolge aber noch nie entschieden worden sein und somit die MdE fehlerhaft eingeschätzt worden sein, gäbe es einen kleinen Lichtblick und ein wie oben von Loki geschilderter Antrag macht in der Tat Sinn. Beantragt werden würde dann die Depression als Erkrankungsfolge und Überprüfung, ob es zu einer Änderung der MdE-Einschätzung kommt.

Im Nachhinein eine MdE von mindestens 10 % für eine psychische Erkrankungsfolge zugesprochen zu bekommen, halte ich aber für nahezu unmöglich, es sei denn, die Erkrankung wäre so schlimm (Krebs etc.) dass du aber sowieso Anspruch auf eine Rente hättest.

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Lokicorax  06.11.2019, 17:07
@expertsv

Ich wollte damit auch ersteinmal zeigen, dass die Vergangenheit noch nicht ganz verloren ist.

Ich habe es auch so verstanden, dass nicht nur eine Depression als Folge aufgetreten ist, sondern das die anderen Folgen wegen der Depression nicht besser begründet wurden. Aber das wird sich dann ja noch im Verfahren zeigen.

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expertsv  06.11.2019, 17:42
@Lokicorax

Jo, alles gut so!

Bei einem Blick in die Fragehistorie der Ratsuchenden erübrigen sich allerdings alle weiteren Diskussionen oder Tipps.

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Yenidenyasamak 
Fragesteller
 11.11.2019, 14:59

Vielen lieben Dank für deine Hilfe und Antworten

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Yenidenyasamak 
Fragesteller
 12.11.2019, 22:48

Hallo Lokicarax

Du hast dir soviel Mühe gemacht und mir detailliert alles aufgeschrieben . Ich weiß wirklich nicht wie ich dir danken soll.

Habe mir diesbezüglich Gedanken gemacht und werde doch einen Anwalt für Sozialrecht zuziehen.

Ich gehe mal davon aus das der/die Anwalt sich da gut auskennt und meine Rechte verteidigen kann.

Alleine schaffe ich das nicht.

Ich möchte nur das haben was mir zusteht mehr nicht.

Danke das du mir Mut gemacht hast es nicht einfach hinzunehmen.

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Vielleicht kannst Du mit einem ärztlichen Gutachten die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" erwirken.

Aber große Hoffnungen kann ich Dir da nicht machen.