Widerspruch gegen Nachforderung überteuerter Handwerkerrechnung?
Ich habe formgerecht per Einschreiben mit Rückschein und Mail Widerspruch gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung eingelegt und den von mir errechneten anerkannten Betrag beglichen. Ohne Bezug zum Widerspruch kommt von der Firma nun eine Nachforderung des beanstandeten Betrags. Muss ich erneut begründeten Widerspruch einlegen? Reicht es diesmal per Mail?
Danke für Tipps.
2 Antworten
Auf jede weitere Forderung , solltest du , mit Verweis , auf den ersten Widerspruch , einen neuen erstellen !
Ich würde empfehlen wiederum Widerspruch gegen die nochmalige Forderung mit Hinweis auf den 1. Widerspruch einzulegen, auch form- und fristgerecht, und deutlich erklären, daß Du den geforderten Betrag wegen überhöhter Kosten nicht bezahlen wirst, und zwar erneut nicht nur per Mail.