Widerspruch gegen Nachforderung überteuerter Handwerkerrechnung?

2 Antworten

Auf jede weitere Forderung , solltest du , mit Verweis , auf den ersten Widerspruch , einen neuen erstellen !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde empfehlen wiederum Widerspruch gegen die nochmalige Forderung mit Hinweis auf den 1. Widerspruch einzulegen, auch form- und fristgerecht, und deutlich erklären, daß Du den geforderten Betrag wegen überhöhter Kosten nicht bezahlen wirst, und zwar erneut nicht nur per Mail.