Selbstverständlich kann die BG auch Leistungen ablehnen, sonst bräuchte man sie als Institution ja nicht. Die Therapie muss ja beantragt werden, eben damit die BG prüfen kann, ob die Therapie in dem vom D-Arzt vorgeschlagenen Umfang erforderlich ist, um den Zustand zu erhalten oder zu verbessern.
Zur Zustandserhaltung sind aber auch andere Angebote in Betracht zu ziehen wie die Anleitung zu eigenständigen Übungen oder zu eigenständiger sportlicher bzw. gesunderhaltender Aktivität.
Gegen die Entscheidung der BG (falls du schriftlich keine bekommen hast, kannst du danach fragen oder diese beantragen) kannst du Widerspruch einlegen. Dann wird in einem Widerspruchsverfahren zunächst intern die Entscheidung überprüft. Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, kannst du Klage beim Sozialgericht einreichen. Hier bräuchtest du aber sprechende Argumente und medizinische Stellungnahmen, weswegen eine Therapie zwingend erforderlich sein soll anstelle anderer Maßnahmen.
Alternativ könntest du prüfen lassen, ob du über ein halbes oder ganzes Jahr Rehasport von der BG bewilligt bekommst. Das ist ein niedrigschwelligeres ergänzendes Angebot, zum Beispiel in Gruppen, mit der Möglichkeit zur Anbindung an Reha- oder Fitnessstudios.
Bleibende Unfallfolgen im Sinne von Funktionseinschränkungen werden ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 % mit einer Rente entschädigt. Erhältst du eine solche?