Ware nicht erhalten, Inkasso will Geld?

4 Antworten

Du müsstest nichts zahlen.

Wenn kein Anspruch auf eine Forderung besteht, sind solche Schreiben völlig irrelevant und dadurch auch nicht rechtskräftig.

Hast keine Ware erhalten aber der Verkäufer beauftragt ein Inkassobüro (wahrscheinlich auch ohne davor Zahlungsforderung zu schicken?), dann ist es schlicht und einfach ein versuchter Betrug.

Die Inkassokosten hat damit der Verkäufer zu zahlen und aus die Maus.

Schicke ihnen die Meldung als Beweis mit der Information, daß, sollten sie weitere Forderungen schicken, sie sich ebenfalls des versuchten Betruges strafbar machen können.

Im Normalfall sollten sie erst prüfen, ob die Forderung legitim ist bevor sie aktiv werden aber naja...

Bist du sicher dass du die Ware nie erhalten hast.

Falls ja würde ich an deiner Stelle einen Brief schreiben an das Inkassounternehmen sowie an den „Verkäufer“, darin der Forderung widersprechen, sowie eine 10 tägige Frist setzen um die Forderung zurückzuziehen, ansonsten würdest du Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

Falls beide dem nicht nachkommen erstattest du Anzeige gegen den „Verkäufer“, gegen das Inkassounternehmen und gegen den Sachbearbeiter des Inkassounternehmens der die Forderung unterschrieben hast.

So würde ich an deiner Stelle vorgehen.

Du musst aber selber wissen ob dir 80 euro das Wert sind.

Die schlechte Nachricht ist: Die Kosten sind extrem in Prozent, doch eher nicht überzogen vom Betrag her.

Die gute Nachricht ist: Inkasso-Büros schlagen sich typischerweise nicht mit Inhalten herum. Schicke also einen eingeschriebenen Brief ans Inkasso-Büro mit den Zeilen: "Ich habe niemals Ware erhalten und schulde und bezahle nichts."

Typischerweise müsste man da klagen und die Übersendung nachweisen und das tut zumindest das Inkasso-Büro nicht. Vielleicht klappt es auch telefonisch. Bei mir war das einmal der Fall. Ein Handwerker wollte Geld für nicht-erbrachte Leistung. Als ich dort anrief, schickte man ihm die Sachen umgehend zurück.

Comp4ny  21.06.2021, 13:20

Bevor ich jetzt auf einzelne Passagen eingehe, mache ich es schlichter. Das was du da schreibst, davon stimmt fast gar nicht. Alleine deine "schlechte Nachricht" ... Unsinn. Das einzige was in %-enten gerechnet werden, sind die Auslagenpauschale (RVG) sowie die Zinsen (sofern verlangt). Der Rest sind fixe Werte.

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Du sagst, du hast keine Ware erhalten. GUT, in soweit schuldest du auch niemanden Geld. Zum anderen sagst du, dass du bezahlen sollst. Also bist du doch in der Schuld. Was stimmt da nun?

Die Gebühren sind natürlich nicht zu bezahlen, selbst wenn die Forderung berechtigt wäre. Hier müsste man wissen ob die Forderung im Auftrag eingefordert wird, verkauft oder abgetreten wurde. Nur in einem Fall wären Inkassogebühren zu bezahlen, aber auch nur, in diesem Fall 15,00 € + 3,00 € für Auslagen, bei einem Warenwert von 11 €.

Die Frage ist auch, wer fordert?
Der VK oder eBay? Und mit welcher Begründung

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.