Klarna - keine Mahnung, gleich Inkasso?

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Habe fürs Vorgängerinkasso von klarna coeo gearbeitet. Inkassogebühren wurden von klarna/coeo/mum m.w noch nie explizit eingeklagt. Die Erfolgsaussichten vor Gericht wären zu gering da klarna selbst Onlinebezahldienst ist.

Tipp : Du gehst her und überweist zweckgebunden 30 € an klarna ! Verwendungszweck " kdnr xyz /rechnnr 123../ Nur 25 Hauptforderung plus 5 € Verzugskosten"

Da sich inzwischen rumgesprochen hat das klarna nicht wg Inkassokosten klagt wird klarna das Geld wieder zurücküberweisen mit dem Hinweis das coeo jetzt angeblich zuständig ist

Dann überweist Du einfach nochmal an klarna und dann wird ordnungsgem. verbucht.

Übrigens befindet sich klarna durch eine Rücküberweiung automatisch im Annahmeverzug ;) § 293 ff. BGB Du hast qwasi schon gewonnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug


Elvishoffi  30.05.2021, 02:05

Und was ist mit dem Inkasso? Die schicken doch safe weitere Mahnungen? Ansonsten wenn das klappt, nice

EXInkassoMA  05.06.2021, 23:14
@Elvishoffi

Na und ? Die schicken halt automatisiert Ihre Briefe. Bei klarna ist das coeo und später mumm. Forderungsinhaber ist klarna. lediglich der Forderungseinzug ist an die Inkassobude abgetreten. Das braucht den Schuldner aber nicht zu interesieren

Es gibt nur dann eine Pflicht zur Mahnung, wenn der Rechnungssteller von vornherein eine kürzere Rechnungsstellung als 28 Tage(gesetzliches Zahlungsziel) vereinbart. Wenn er also z.b. schreibt 2 Wochen Zahlungsziel.

Gibt er mindest 4 Wochen oder 30 Tage Zahlungsziel an, ist keine Mahnung erforderlich. Eine Mahnung währe dann eine Nettigkeit des Gläubigers.

Dann können also auch ohne Mahnung weitere Schritte gemacht werden, so wie in deinem Fall, dann eben das Inkassounternehmen beauftragt werden.


Ahzmandius  26.03.2021, 15:13

In welchem Gesetz soll das mit den 28 Tagen stehen.

Du kannst gar nicht dagegen vorgehen, bzw wäre es sinnlos.

Ich vermute, du hast auf Rechnung gekauft?
Wenn ja, steht da schon bei Kaufabschluss eine Zahlungsfrist, innerhalb du die Rechnung bezahlen musst (30 tage ab Datum).

Sobald die Frist verstrichen ist, bist Du automatisch schon im Verzug.
Eine zusätzliche Mahnung ist deswegen nicht mehr nötig, um Dich in den Verzug zu setzen.

Rechtlich ist also alles in Ordnung, und da Du Deine Rechnung so oder so zahlen musst, würde ich in den sauren Apfel beißen.
Andernfalls wird es sonst nur noch teurer für Dich, inklusive Schufa-Eintrag.

Warum sollte Dein Vertragspartner mahnen sollen, wenn ausdrücklich so etwas nicht vereinbart wurde?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich habe mein E-Mail-Postfach durchforstet und keine Zahlungserinnerung, 1. oder 2. Mahnung erhalten. 

Muss du auch nicht.
Du hattest eine Zahlungsfrist, wenn du die verstreichen lässt, bedarf es keiner weiteren Mahnung.

Überweise 44 € an das Inkasso, Zweckgebunden:

Aktenzeichen // HF + 15,00 Inkasso 0.3 RVG + 3,00 Auslagen + Zinsen wenn gefordert

Anschließend Widerspruch schreiben und gut ist.
Wenn die sich nochmal melden, sagst mir bescheid.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.