muss man das Inkasso bezahlen?

4 Antworten

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Habe fürs Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet. Im Zusammenhang mit Klarna werden Inkassokosten auch im Verzugsfall mangels Erfolgsaussichten nicht explizit eingeklagt. Grund: Klarna ist selbst Onlinebezahldienst. Gerichte würden diese Kosten als nicht durchsetzungsfähig erachten.

Warte ab ob Du Post von coeo bekommst und poste dann gegebenenfalls nochmal hier.

So steigert man die Zusatzkosten einer definitiv berechtigten Forderung (ich rede nicht von der Höhe, nur von der Rechtmäßigkeit).

Einen schönen Gruß von einer ehemaligen Bankmitarbeiterin.

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@SiViHa72

Gruss zurück. Es existiert kein einziger Klageversuch in den Urteilsdatenbanken wg Inkassokosten im Zusammenhang mit Klarna. Die Hauptforderung ist vom Tisch und der TE ist aus dem Schneider.

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Aber klaro, Du musst zahlen. In der Mahnung vom 20.08. war der 30.08. als Zahlungsziel angegeben. Somit hast Du die Zahlung am 02.09. eindeutig zu spät geleistet. Und Inkassobüros verstehen da keinen Spaß. Sorry, selber schuld.

Komischerweise existiert in den großen Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de nicht ein einziger Klageversuch expl. wg Inkassokosten im Zusammenhang mit Klarna.

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Meiner Meinung nach grundsätzlich schon, da Du ja die Zahlungsfrist nicht eingehalten hast.

Da Inkassodienste allerdings gerne hohe Gebühren berechnen, ist die Frage, ob diese in jedem Fall durchsetzungsfähig sind.

Du kannst ja erstmal dem Inkassodienst die Zahlung vom 02.09. via Kontoauszug nachweisen und dann abwarten.

Würde ich aber papierschriftlich machen und eine Fotokopie vom entsprechenden Kontoauszug mitschicken.

Ausgerechnet An Coeo Kontoauszugskopien schicken ?

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@EXInkassoMA

Man schwärzt alles, was sie nichts angeht, wo ist das angebliche Problem.

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@SiViHa72

Bringt doch nix. Die bekommen zwei Mal täglich frische Eingänge von klarna eingemeldet. Man signalisiert nur Nervosität und wird Call Agent Anrufen belästigt

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@EXInkassoMA
Ausgerechnet An Coeo Kontoauszugskopien schicken ?

Irgendwie wird man die Zahlung nachweisen müssen, oder?

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Ja musst Du, denn Du hast das ursprüngliche Zahlungsziel verbockt.

Und was Du am 2.9.gezahlt hast, war auch nicht gleich am 2.9.beim Gläubiger gutgeschrieben.

Also lern was draus, das ist berechtigtes Lehrgeld für Trödelzahler.

Wenn Du ein AZ hast aus welchem hervorgeht das Klarna / coeo/ Mumm ein einziges mal versucht hat diese Gebühren einzuklagen dann stell es uns zur Verfügung ;)

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