Arbeitgeber möchte Leistungsbescheid sehen um mit Sachbearbeiter zu sprechen (Hartz4)?

6 Antworten

Der Leistungsbescheid geht einen Arbeitgeber m.M.n. grundsätzlich nichts an.

Warum will er ihn sehen? Den Namen des Sachbearbeiters kannst Du ihm auch so geben.

Für einen Minijob braucht er Deine Sozialversicherungsdaten. Dafür reicht es, wenn Du ihm den Sozialversicherungsausweis zeigst. Deine Bankverbindung kannst Du ihm so geben und ihm ggf. Deinen Personalausweis zeigen.

BabaA899 
Fragesteller
 07.09.2021, 12:08

Meine Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ein bezahltes Praktikum nur in Vollzeit (38-40 std) möglich ist. Da ich aber nur max. ca.170€ Freibetrag habe, lohnt sich das nicht für mich. Deshalb möchte ich lieber ein Minijob (15-20 Std) machen, um bei gleichem Freibetrag weniger zu arbeiten. Und der Arbeitgeber sagte mir, das kann so nicht stimmen und deshalb wollte er da anrufen.

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Agamemnon712  07.09.2021, 12:14
@BabaA899

Da pflichte ich Deinem Arbeitgeber zunächst bei.

Die 170 € sind der bei einem Minijob maximal mögliche Freibetrag.

Wenn Du ein Praktikum in Vollzeit absolvierst, wird die Vergütung dafür vermutlich brutto/netto gezahlt. Die Freibetragsanrechnung funktioniert da ein wenig anders.

Wie hoch wäre denn die Praktikumsvergütung brutto und netto?

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SlightlyAnnoyed  07.09.2021, 12:15
@BabaA899

Wo ist dann das Problem: gib ihm die Nummer deiner Sachbearbeiterin und lass sie reden. Vielleicht schlägt er für dich noch was raus.

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Agamemnon712  07.09.2021, 12:17
@SlightlyAnnoyed

Die Nummer Ja, aber deswegen muß man ja nicht gleich den ganzen Leistungsbescheid mit sensiblen Daten weitergeben.

Mal abgesehen davon, daß telefonische Auskünfte und/oder Absprachen rechtlich wertlos sind.

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SlightlyAnnoyed  07.09.2021, 12:19
@Agamemnon712

Genau deswegen würde ich dem Chef ja die Nummer geben und nicht den Bescheid, , wenn er das damit begründet

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dein bescheid geht ihn nichts an und auch nicht dein sachbearbeiter. entweder will er dich einstellen oder er lässt es sein.

BabaA899 schreibt:

Jetzt möchte mein Arbeitgeber den Leistungsbescheid sehen um besser mit meiner Sachbearbeiterin sprechen zu können. Soll ich ihm den Bescheid geben, oder könnte ich dadurch Probleme bekommen?

Dein Bescheid über ALG II unterliegt nicht der Geheimhaltung deinerseits. Du darfst ihn jeder Person zeigen, also auch deinem künftigen Arbeitgeber.

Dieser erfährt dadurch aber auch wenig Neues über dich. Er kann im Internet erfahren, wie hoch dein Regelbedarf ist, wenn er dein Alter kennt. Nur kennt er dann auch noch die Höhe deiner Warmmiete und welche § 21 Mehrbedarfe du hast.

Wichtiger für deinen künftigen Arbeitgeber ist es, den Inhalt deiner § 15 Eingliederungsvereinbarung zu kennen. Denn daraus kann hervorgehen, wie er eine Erlaubnis für ein Praktikum für dich herausschlagen kann.

Denn dazu benötigst du in der Regel § 16 Leistungen zur Eingliederung in Verbindung mit SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder § 46 Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen.

In allen anderen Fällen - also wenn keine Maßnahme zur Aktivierung usw. verbredet worden ist - muss dein Arbeitgeber dir mindestens den Mindeslohn von derzeit 9,60 € entrichten, auch für ein Praktikum, das kein Pflicht-Praktikum ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Selbst 15 Stunden die Woche zu Mindestlohn wäre kein Minijob mehr, der geht bis max. 450 Euro Brutto.

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll, dass wären vom Brutto zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Auf 450 Euro Brutto stünden dir dann deine 170 Euro Freibetrag zu, hättest Du z.B.min. 1200 Euro Brutto, dann wären es derzeit max. 300 Euro Freibetrag, die Du vom Nettoeinkommen abziehen könntest.

Das sind private Informationen die man nicht mitteilen muss. Es muss ja auch eine Begründung vorliegen warum der Arbeitgeber das wissen will.