Gitarrenunterricht nebenerwerb zu hartz4?


25.01.2022, 10:40

Der Mitarbeiter im Rathaus ist leider krank und mir konnte da niemand Auskunft geben.

3 Antworten

Neben dem Gewerbe musst du dich auch bei der Rentenversicherung melden, denn Gitarrenunterricht ist eine Lehrtätigkeit und die unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Machst du es nicht, es kommt irgendwann raus, zahlst du nicht nur ordentlich nach sondern bekommst auch noch eine Strafe aufgebrummt.

Du wirst ein Gewerbe anmelden müssen und beim Jobcenter die Anlage EKS - ausfüllen müssen und dein Einkommen der nächsten 6 Monate einschätzen und angeben müssen.

Davon wird man dann deine mögliche weitere Aufstockung pro Monat berechnen, unter Berücksichtigung von Freibeträgen und notwendigen nachweisbaren Aufwendungen.

Kannst dir im Internet einmal den Paragrafen 11 b SGB - ll suchen und dir die zustehenden Freibeträge auf das Bruttoeinkommen ansehen.

100 € Grundfreibetrag

100 € - 1000 € Brutto zusätzlich 20 %

1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % Freibetrag

Also grundsätzlich musst Du Dir überlegen, ob Du deine tätigkeit im Haupt- oder Nbenerwerb gründen willst. Im Haupterwerb besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung durch das "Einstiegsgeld".

Mein letzter stand war:

Die ersten 100 Euro deines Hinzuverdienstes werden nicht angerechnet. Bis zu dieser Grenze landet der Hartz-IV-Zuverdienst vollumfänglich auf dem Konto des ALG-2-Empfängers.

Zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.

10 Prozent des weiteren Einkommens von 1.000 Euro bis 1.200 bzw. 1.500 Euro werden nicht angerechnet

Wenn du Fragen zur Selbstständigkeit hast schau mal hier nach:

www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
drumhan 
Fragesteller
 25.01.2022, 11:12

danke, hab mir mal einen termin für eine Beratung gemacht!

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