Ist es gesetzlich verboten bei einer leiharbeitsfirma zu kündigen und dann in der Firma wo man zu gewiesen wurde anzufangen?

7 Antworten

Das macht der Leiharbeitsfa. keine Freude, wenn Du Dich dann beim Entleihbetrieb bewirbst.

Es gibt dann Übernahmen. Meist zahlen die Firmen Provisionen für die Übernahme. Bei uns wurde das so geregelt, daß die Leihfa dann weitere Leiharbeiter schicken darf und man hat auf Provisionen verzichtet

Ob Du dann gegen Deinen Arbeitgeber mit diesem Verhalten verstößt, ist wahrscheinlich und zieht eine Vertragsstrafe nach sich.

Es ist absolut üblich, dass Leiharbeitsfirmen Ablöse verlangen. Wie schlussendlich dein Fall vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht beurteilen.

Das ausleihende Unternehmen hat einen Vertrag geschlossen, gegen deren Regeln es im Falle der Übernahme verstoßen würde.

Persönlich halte ich das für sittenwidrig, ich bin aber kein Rechtsverdreher.

Leiharbeit ist leider moderne Sklavenhaltung.

Du hast an keiner Stelle Nachteile, das einstellende Unternehmen aber.

Gesetze nicht, aber entsprechende Verträge zwischen den Leiharbeitsfirmen und den Betrieben in denen die Mitarbeiter dann beschäftigt werden.

Normalerweise wird da eine Wartezeit zwischen der Kündigung eines Leiharbeiters und der Möglichkeit der Einstellung in dem Betrieb, wo er bislang beschäftigt war eingebaut.

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gab das regelmäßig Stress, wenn man wieder ein Leihmitarbeiter fest eingestellt werden sollte, der Verleiher ihn aber nicht so einfach gehen lassen wollte.

Wir hatten damals häufig Leiharbeiter aus ortsansässigen Firmen, deren Hauptgeschäft aber nicht das verleihen ihrer Mitarbeiter war, sondern die das bei Bedarf und wenn es möglich war auch mal gemacht haben.

Die waren natürlich not amused, wenn wir denen regelmäßig ihre MA abgeworben haben, weil sie die natürlich auch selber brauchten.

Es gibt aber durchaus Leihfirmen, die entsprechende Verträge mit den jehweiligen Firmen abschließen wo ein schneller Überhgang von MA die fest eingestellt werden sollen möglich ist.

Ich bin damals auch so übernommen worden und ein nicht kleiner Teil meiner Abteilungskollegen ebenso.

Es ist nicht gesetzlich verboten. Es ist aber heutzutage vertraglich festgehalten (zwischen Entleiher und Leiher) dass du nicht innerhalb der nächsten 12 Monate fest eingestellt werden darfst. Sollte es trotzdem passieren und der Entleiher bekommt davon Wind, muss dein neuer Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zahlen.

Frag mich nicht warum weshalb, wir hatten jedenfalls den Fall erst vor kurzem wo wir 3000€ „Strafe“ zahlen sollten… für mich fühlt sich das wie ein moderner Sklavenhandel an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bonsai82  04.12.2021, 23:30

Es gibt einige wenige Leiharbeitsfirmen, die auch ihre Mitarbeiter nach 6 Monaten ziehen lassen.

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Nope, kein Gesetz. Aber einen Vertrag zwischen Leiharbeitsfirma und Entleiher.
Der Entleiher darf dich nicht einstellen nachdem du bei der Leiharbeitsfirma gekündigt hat. Sonst wird eine Vertragsstrafe fällig.