Könnte ich heute sowie morgen noch meinen allnet Flatrate Tarif kündigen und müsste dann für den April nicht zahlen, wäre das rechtskräftig?

4 Antworten

Kündigen zum Monatsende ja, haben viele.

Aber die Kündigungsfrist (also bis Ende) sind meist 4 Wochen- dann zahlst Du den April noch.

Schumach3r 
Fragesteller
 30.03.2023, 19:12

Ok, also ich muss jetzt wohl den April noch zahlen und wenn ich jetzt kündige oder anfang april kündigen dann tritt die Kündigung wohl im Mai ein?

0
Sie meinte kündigen tut man zum Monatsende

Das mag sie ja so meinen, das Gesetz erlaubt jedoch eine Kuendigung mit einmonatiger Frist zu jedem beliebigen Tag. Geregelt ist das in § 56 Abs. 3 TKG. Da steht nichts vom Monatsende.

Voraussetzung ist allerdings, dass sich dein Vertrag stillschweigend verlaengert hat (also ohne aktive Verhandlung, kein neues Handy, keine neuen Konditionen u.s.w.). Wurde dir hingegen zum Ablauf der Erstlaufzeit ein neuer Vertrag oder eine Verlaengerung zu veraenderten Konditionen angeboten und du hast das akzeptiert, entfaellt die einmonatige Kuendigungsfrist und du bist an die neu vereinbarte Laufzeit gebunden.

Wenn du den Vertrag nicht rechtzeitig gekuendigt hast verlaengert er sich automatisch,aus der Nummer kommst nicht so einfach raus.

Schumach3r 
Fragesteller
 30.03.2023, 19:10

Ja wann ist rechtzeitig?

0
Zanderfreund  30.03.2023, 19:13
@Schumach3r

Das steht im Vertrag den du mit dem Anbieter abgeschlossen hast und auch bekommen hast fuer deine Unterlagen.

0
DerCaveman  31.03.2023, 04:56

Die Erstlaufzeit ist aber schon rum. Dann kann nach einer automatischen(!) Verlaengerung mit einmonatiger Frist gekuendigt werden.

0

Vermutlich musst du Fristen einhalten - und kannst dann erst zu Ende April aus dem Vertrag raus.

DerCaveman  31.03.2023, 05:35

Aber nur, weil heute der 31. Maerz ist und somit die Einhaltung der Einmonatsfrist bei einer Kuendigung zu einem frueheren Termin nicht mehr moeglich waere. Grundsaetzlich kann aber zu jedem beliebigen Kalendertag gekuendigt werden und nicht nur zum Monatsende. In § 56 Abs. 3 TKG steht naemlich nichts vom Monatsende.

0