Hatte 2003 einen Arbeitsunfall BG gab aber nie ein Gutachten in Auftrag. Liegt hier ein Versäumnis der BG vor und kann man dagegen vorgehen?

4 Antworten

rechtlich bin ich mir nicht 100% ig sicher aber ich sehe die Sache so dass du von deiner privaten Unfallversicherung Zahlungen bekommst. Somit braucht BG nichts zu zahlen.
Eventuell hat deshalb die BG kein Gutachten gemacht.
Falls deine private Unfall nichts mehr zahlen würde, warum auch immer, würde BG sofort ein neues Gutachten machen lassen.
Denen interessiert nicht wie es dir ab 2003 ging sondern welche beruflichen Nachteile du jetzt hast.
Das Kreuzband wird ggf operiert worden sein und nach 17 Jahren verheilt.
Wenn sie dich jetzt untersuchen werden sie feststellen dass du ggf keine beruflichen Einschränkungen mehr hast sprich die 20% auch noch streichen

Zahlungen durch die BG haben nichts mit Zahlungen der privaten Versicherung zu tun. Wenn ein Anspruch besteht, dann gibt es das Geld unabhängig von anderen Einkünften.

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@emib5 Hatte 2003 einen Arbeitsunfall BG

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warum kümmert sich dann private Unfallversicherung darum wenn es Sache der BG gewesen ist ?

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@newcomer

Weil die zusätzlich und völlig unabhängig zahlt bzw. zahlen muss. Die beiden haben nichts miteinander zu tun. Es sei denn, die private Versicherung hätte einen entsprechenden Passus drin „wir zahlen nur, wenn niemand anders zahlt...“.

Haben die privaten Unfallversicherungen m. W. aber nicht.

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung und die leistet IMHO bei Folgen von Unfällen mehr oder weniger jeglicher Art.

Eine private Rentenversicherung zahlt ja auch, obwohl man eine gesetzliche Rente bekommt. Oder eine private Zusatz-Krankenversicherung. So ist das nun mal mit freiwilligen privaten Zusatzabsicherungen .

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@emib5

hatte mal erfahren dass wenn man sich selbst versichert dann doppelversichert ist sprich wäre es ein Arbeitsunfall würde eben nur eine Versicherung einspringen sprich entweder BG oder privat Unfall

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Die BG muss nicht immer bei jedem Unfall ein Gutachten machen. Das wäre ja auch sinnlos, da die meisten Unfälle nicht zu einer MdE führen.
Wenn die BG also keine Kenntnis davon hat, dass Du Folgeschäden im relevanten Bereich haben könntest, dann kommen die natürlich auch nicht auf die Idee, dass ein Gutachten gemacht werden müsste.

Du kannst aber natürlich selber aktiv werden und Dich bei der BG melden und eine Verschlimmerung der Unfallfolgen anzeigen. Dann wird ermittelt werden.
Wobei das Gutachten Deiner privaten Versicherung nicht relevant ist und höchstens ein Indiz sein kann.

Von der BG bekommst Du aber erst eine Rente ab einer MdE von 20 %.

Die BG muss kein Gutachten erstellen.

Ene Verletztenrente steht dir nur dann zu, wenn du länger als 6 Monate um mindestens 20% gemindert warst.

Wenn da eben nur 10% dann ist die BG sowieso raus. Die Frage ist ja, ob das für deinen Beruf überhaupt eine Minderung der Erwerbsfähigkiet bedeutet.

Die Privatunfall wird dir aber kein MdE bestätigen. Da gehts um die Gleidertaxe, bzw GdB.

Natürlich kannst duda wegen verschlechterung nochmal kommen. Aber jetzt nach 17 Jahren....aber kann man machen.

Bist du dir sicher, dass du das Gutachten deiner Unfallversicherung richtig gelesen hast? Die MdE interessiert diese nämlich in der Regel überhaupt nicht!

Möglicherweise sind die Voraussetzungen für Rentenleistungen bei dir einfach so offensichtlich nicht gegeben, dass die BG ein Gutachten für überflüssig hält