Bei wem das Gutachten der Rentenversicherung anfordern?
Und zwar wurde meine Schwester vom Jobcenter aufgefordert, beim Sozialamt "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" zu beantragen. Da sie eine Behinderung hat und auf dem Arbeitsmarkt nicht eingegliedert werden kann.
Das Sozialamt forderte sie dann auf, ein Gutachten über die Deutsche Rentenversicherung machen zu lassen, um zu begutachten ob sie wirklich voll Erwerbsgemindert ist.
Die Deutsche Rentenversicherung, gab ihr dann eine externe Gutachterstelle (nicht direkt beim DRV-Sitz). Dieser Arzt begutachtet sie dann im Auftrag DRV und schicke ihnen dann das Gutachten zu.
Die DRV schickte dann das Gutachten weiter an das Sozialamt.
Dieses schrieb dann, dass sie die Leistungen bewilligt bekommt, da demnach wohl die volle Erwerbsminderung bestätigt wurde.
Es stand kein Zeitraum drauf, also ob die Erwerbsminderung befristet ist oder unbefristet. Einfach nur, dass es bewilligt wurde.
Nun wollten wir gerne in Erfahrung bringen, wie ob es nun befristet ist und ggf das Gutachtenergebnis haben.
Wo fordern wir das jetzt für sie an? Beim Sozialamt, Deutsche Rentenversicherung oder der externen Gutachterstelle, also bei dem Gutachter der im Auftrag für sie DRV prüfte?
3 Antworten
Bei der Rentenversicherung natürlich, die hat das Gutachten ja erstellt. wenn die es nicht rausrücken, dann beim sozialamt anfragen, der sachbearbeiter vom sozialamt sollte dan eine kopie anfertigen und die dann unterschreiben, damit die beglaubigt und als beglaubigte kopie rechtsgültig ist. in dem gutachten ist für das sozialamt die Stelle in der ausdrücklich "erwerbsunfähig" geschrieben ist, maßgeblich wichtig ob die sozialhilfe zahlen oder nicht, der ganze ärztliche bericht der für das gutachten der rentenversicherung gemacht wurde ist dann nebensache, obwohl wichtig für die unterlagen zu haben, daher wäre beides anzufordern aber hauptsächlich das schreiben der rentenversicherung in dem ausdrücklich "erwerbsunfähig" geschrieben ist. wenn die erwerbsunfähigkeit unbefristet wäre, hätten die das schon reingeschrieben aber man kann ja nochmal fragen ob die unbefristet ist oder befristet.
Wenn ihr die EM-Rente bewilligt wurde, hat sie doch einen Rentenbescheid bekommen. Der ist vollkommen ausreichend, um die Grundsicherung zu beantragen. Dazu muss sie dann nur noch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachweisen.
Ich persönlich hätte mir das bei der DRV angefordert da das Gutachten ja über DRV veranlasst wurde. Bei ein guten Bekannten war es einfacher da er vor Gericht mit der DRV war, deshalb hat er das Gutachten von seinem Anwalt erhalten.