Begutachtung durch BG wegen Prozente?
Hallo liebes Forum, ich hätte da mal eine Frage und bitte wieder einmal um Hilfe. Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Schwerbehinderten Freund. Dieser hatte einen schweren Unfall der auch ein Arbeitsunfall war. Seitdem ist er zu 100% schwerbehindert und hat eine Pflegestufe. Jetzt meine Frage wie oft kann bzw darf oder wird die Berufsgenossenschaft verlangen dass er zu einem Gutachter geht um das ganze zu überprüfen? Oder kann es sein dass nach vielen Jahren ist auch nicht mehr überprüft wird? Vielen lieben Dank
2 Antworten
Um es ganz lapidar zu sagen:
Solange die BG eine Besserung für möglich hält (oder halten könnte), kann diese (genau wie die Versorgungsämter) nachprüfen lassen. Natürlich prüft auch die Pflegekasse eventuell nach 😉
Die Versorgungsämter verzichten teilweise nach wiederholter Nachprüfung auf diese, die Berufsgenossenschaften sind da teilweise etwas strenger. Gerade, weil es dort meistens auch um Zahlung einer Unfallrente geht (gehen kann).
Kommt darauf an was man hat.Mein GDB ist unbefristet, genau wie der Pflegegrad nicht mehr begutachtet werden braucht, außer bei Verschlechterung.
Steht aber auch im Gutachten vom MDK,bzw. Versorgungsamt.