Begutachtung durch BG wegen Prozente?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um es ganz lapidar zu sagen:

Solange die BG eine Besserung für möglich hält (oder halten könnte), kann diese (genau wie die Versorgungsämter) nachprüfen lassen. Natürlich prüft auch die Pflegekasse eventuell nach 😉

Die Versorgungsämter verzichten teilweise nach wiederholter Nachprüfung auf diese, die Berufsgenossenschaften sind da teilweise etwas strenger. Gerade, weil es dort meistens auch um Zahlung einer Unfallrente geht (gehen kann).

Kommt darauf an was man hat.Mein GDB ist unbefristet, genau wie der Pflegegrad nicht mehr begutachtet werden braucht, außer bei Verschlechterung.

Steht aber auch im Gutachten vom MDK,bzw. Versorgungsamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung