Arbeitsunfall - Durchgangsarzt muss Medikamente verschreiben?
Ein Bekannter von mir hatte vor 3 Jahren einen schweren Arbeitsunfall und kann seitdem nicht mehr arbeiten. Er hat starke Schmerzen und ist deshalb auf Medikamente angewiesen. Sein Durchgangsarzt ist der Meinung, dass es ein Psychisches Problem ist und die Schmerzmittel deshalb der Psychiater verschreiben muss und diese dann über die Krankenkasse laufen.
Meine Frage: Wenn der D-Arzt angeblich nicht mehr zuständig ist, wird dann trotzdem die BG dafür in Zahlung genommen?
3 Antworten
Die BG kommt nur für solche Aufwendungen auf, die unmittelbar mit der durch die Arbeit entstandene Verletzung oder Krankheit auf. Folgeekrankungen wie z.B. eine Depression aufgrund dessen, dass man körperlich versehrt ist, gehören dann nicht mehr dazu. Wenn der D Arzt, der Meinung ist, dass der Patient schmerzlos sein sollte und die Behandlung erfolgreich war, kann er vermuten, dass die Schmerzen psychosomatisch sind und an einen Psychologen verweisen. Aber, ich würde vielleicht nochmal einen anderen D Arzt aufsuchen, auch um den eventuellen Rentenanspruch (Erwerbsminderungsrente) zu untermauern. Im Zweifelsfall sollte der Patient mal selbst mit der BG sprechen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Dann sollte dein Bekannter besser dem VDK beitreten, der in solchen Fällen seine Interessen vertritt.
Die BG zahlt nur für Leistungen, die mit dem Arbeitsunfall in Zusammenhang stehen.
Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.
Ja, wenn das medizinisch gesichtete Unfallfolgen sind.
Ich möchte kurz erwähnen, dass bei meinem Bekannten 3 Wirbel durch Metall ersetzt wurden. Den D-Arzt haben wir gewechselt. Und beim ersten Besuch sagte der Arzt, dass mein Bekannter Hilfe braucht. Durch Therapien und Schmerzmittel. Jetzt ist er jedoch der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Ich gehe davon aus, dass der D-Arzt von der BG unter Druck gesetzt wurde.