Wie hoch wird die Unfallrente?
Hallo leute ich hatte ein Arbeitsunfall nach eine Woche arbeit,
und seit 7 Jahren bekomme ich hartz 4 meine Erwerbsunfähigkeit wurde nach aktenlage entschieden und es ist befristet ,
mit der Berufsgenossenschaft habe ich keinerlei kontakt aber ich habe ein recht auf Unfallrente von der BG dazu werde ich mit der BG schriftlich kontakt aufnehmen
wie hoch wird die Unfallrente ungefähr sein und das Arbeitsunfall war in der ersten woche spielt das eine rolle ???
3 Antworten
Eigentlich hättest du schon lange mit der BG in Kontakt sein müssen wenn der Unfall 7 Jahre her war. Wenn der Unfall in einer Pause passiert ist, ist es übrigens kein Arbeitsunfall.
Deine Frage ist sehr unklar formuliert.
Bei einem Arbeitsunfall muss SOFORT die BG eingeschaltet werden und nicht erst nach 7 Jahren! Wurde der Unfall denn an die BG überhaupt gemeldet? Da kommen Fragebogen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, diese sind natürlich auszufüllen und zurückzusenden.
Ja der Unfall wurde vom Arbeitgeber an die BG gemeldet aber ich habe keinerlei rückmeldung von der BG bekommen, eine Fragebogen habe ich nicht bekommen ,
warum meldest du dich dann nicht sofort an die BG wenn du Ansprüche hast und kommst jetzt nach 7 Jahren daher? Ich glaube nicht, dass du da was bekommst, hättest dich gleich drum kümmern müssen.
Schreib doch mal, was es für ein Unfall war und welche Folgen daraus entstanden sind. Invalidität usw.
Warum lässt du dir alles aus der Nase ziehen? Warum schreibst du nicht die Details gleich in die Frage? Willst du hier richtige Antworten bekommen oder nicht? Anscheinend nicht. Überall in deinen Sätzen fehlen Fakten!
Weil das Jobcenter mir seit dem Arbeistubfall mit der Regeleistung bezahlt und mein Deutsch ist nicht so gut deswegen traue ich mich nicht alleine an die BG zu wenden und ich habe nur eine Woche gearbeitet Unfallrente wird nach Jahreseinkommen berechnet da habe ich nicht zuviel hoffnung und ob das vielleicht nur in der höhe 50€ wird oder weniger denke ich deswegen habe ivh stress erspart hatte keine kraft dafür aber langsam merke ich das es so nicht geht ich lass die BG vom bekannten anschreiben
Das kann hier niemand sagen, weil die komplette Berechnungsgrundlage fehlt.
https://www.versicherungsriese.de/unfallversicherung/unfallrente/
Wenn der Arbeitsunfall damals nicht bei der BG gemeldet wurde, dann dürfte es nach 7 Jahren nicht mehr möglich sein, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen
Das stimmt aber mit meinem Deutsch komme ich nicht weiter, und das vom Arbeitsamt die erwerbsunfähigkeit wurde nach aktenlage begutachtet es ist noch nicht abschließend beschlossen aber ich denke bei der zweiten begutachtung wird es abschließend end ergebnis geben mit dem wende ich mich dann an die bg