Passt mein Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
Bg will psychische Folgeschäden nicht als Arbeitsunfall Folgeschäden anerkennen. Ich habe gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt.
Passt das so oder habe ich mich damit blamiert?
Bitte schreibt offen, wenn der Widerspruch lustig ist.
7 Antworten
Dein Widerspruch ist in Ordnung so. Er wird allerdings keine andere Entscheidung herbeiführen, weil du keine neuen Argumente bringst als bisher bereits bekannt. Du bräuchtest schon klarere Beweismittel (wie Arztberichte, andere Gutachten), die einen Zusammenhang mit dem Ereignis wahrscheinlich machen.
Widerspruch
Formal reicht das aus, um die Frist zu wahren - aber Du solltest schon Nachweise in Form von ärztlichen Gutachten, Stellungnahmen etc. dann nachreichen.
Auf Rechtschreibung oder Ausdruck kommt es nicht an.
Ich empfehle aber, nachdem Du den Widerspruch fristgerecht eingereicht hast, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen - das kannst Du alleine nicht hinbekommen...
Was hattest du denn für einen Arbeitsunfall?
Da muss genauer drauf eingegangen werden.
Habe Säure in das Auge. bekommen sehe zu 100% aber die Psychische folgeschäden sind dauerhaft geblieben ich werde lebenslang darunter leiden
Ihr muss groß sein, Datum auch, fristgerecht klein, Widerspruch ohne ie, nochmal Widerspruch ohne ie, nach begründe ich kein Komma, nach folgt Doppelpunkt, durch den Arbeitsunfall, Angststörung nur mit einem r, Zwangsstörung mit en am Ende, Handlungen groß, von Gutachtern und nicht vor Gutachtern, bei zu begutachten zu lassen muss das erste zu gestrichen werden.
Na ja, ich hätte das ganze vielleicht am PC aufgesetzt, am besten mit Autokorrektur, denn eigentlich heißt es W"i"derspruch, ohne "e" und es nennt sich auch nicht Berufsge"b"ossenschaft, sondern Berufsgenossenschaft, wobei Deine Schreibweise nicht einer gewissen Ironie entbehrt...;-)
Als ich vor Jahrzehnten in der Schule war, wurde uns auch beigebracht, einen Text vor Abgabe noch einmal gegenzulesen, um eventuelle Fehler zu verbessern.
Manches was damals gelehrt wurde, mag mittlerweile obsolet sein, das gegenlesen eines Textes ist es nicht...