Mein Rechtsanspruch: Impfschaden Widerspruch?

Frageritikum  29.09.2021, 11:09

Was hast du überhaupt beantragt? Wo?

Laura6016 
Fragesteller
 29.09.2021, 11:11

An das Landesamt für soziale Dienste bezüglich einer Entschädigung bei Impfschäden.

5 Antworten

Meine Frage: Wie kann es sein, dass es dennoch abgelehnt wird?

Du gibst dir die Antwort doch selbst:

dass es nicht mit der Impfung in Verbindung gebracht werden kann, weil der Ausbruch der Krankheit etwas über einen Monat gedauert hat.

Soweit ich weiß, ist der aktuelle Forschungsstand, dass es nach mehr als 28 Tagen nach der Impfung andere Ursachen haben muss. Leider ist der Forschungsartikel ddazu hinter einer fetten Paywall versteckt, die Info habe ich von hier: https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/AVP/Artikel/201702/089h/index.php

Nach Tenembaum et al. (2007) (11) tritt eine ADEM in einer Zeitspanne zwischen zwei Tagen und vier Wochen nach einer Antigenexposition auf. Dies trifft hier  nicht zu.

Die Sachbearbeiter, die deinen Fall bewertet haben, müssen sich natürlich an sowas halten.

Ich schließe mich der Empfehlung an, dir einen entsprechend spezialisierten Anwalt zu suchen. Und leg vorher unbedingt Einspruch ein, um euch mehr Zeit zu geben, sonst hast du keine Chance mehr.

Geochelone  29.09.2021, 15:46

Widerspruch, nicht Einspruch.

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Was hast Du erwartet?

Ist doch ein Schaden der nach Impfung nie "Folge einer Impfung". Wie wäre es sonst möglich aktuell gegen Corona so viele Menschen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen. Wo doch soooo wenige Schäden zu beobachten sind.

Je älter ich werde, desto mehr Respekt habe ich vor solchen Nebenwirkungen die angeblich absolut nichts zu tun haben sollen mit dem Impfstoff.

Selbst wenn nur 0,01% der Impflinge krank werden, so ist es wie bei Dir 100% wenn es einen betrifft was für eine Schweinerei das zu verneinen - es tut mir leid, dass es Dich so getroffen hat

Zu Deiner Frage: Ich würde mich mit einem Rechtsbeistand - Rechtsanwalt besprechen und beraten lassen, was man noch tun kann.

Nur mache Dir bewusst Du wirst immer gegen die Institute PEI, RKI und dem Hersteller mit einer Anwaltsmeute stehen und die untermauern alles mit "wissenschaftlichen Beweisen" . Ein Richter wird sich davon meist beeindrucken lassen und wohl gegen den Geschädigten entscheiden .Aber das soll Dir ein Rechtanwalt erklären und auseinandersetzen vielleicht täusche ich mich ja auch .

Vielleicht hilft Dir das ja wovon Harald Lesch spricht hier ein europäisches Urteil an das dir vielleicht helfen kann also das man als Verbraucher nichts beweisen muss :

https://www.youtube.com/watch?v=xxrezLD0H-Q

Auch interessant

https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4906199

schwarzwaldkarl  29.09.2021, 11:30

Auf jeden Fall hat Harald Lesch sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er am allerliebsten eine Impfpflicht hätte...

Wundere mich jetzt echt, dass ausgerechnet Du Harald Lesch zustimmst... ;-)

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Huflattich  29.09.2021, 12:05
@schwarzwaldkarl

Sicher nicht!

Mir ging es lediglich um den interessanten europäischen Gesetzentscheid der der Fragestellerin helfen könnte. Impfpflicht ist nach derzeitiger Lage mMn eher zugestimmte Gesundheitsschädigung auch wenn sie zugegebener Weise eher selten eintrifft.

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schwarzwaldkarl  29.09.2021, 12:34
@Huflattich

finde es trotzdem sehr positiv, dass Du auch ein sehr interessantes Video veröffentlichst. Offensichtlich ist Harald Lesch wesentlich besser als Du informiert, macht aber nichts... ;-)

Ganz im Gegenteil, wenn mein keine Ahnung hat, darf man weiterhin falsche Dinge behaupten... ;-)

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Hallihallo,

dass Ämter erstmal Anträge ablehnen, ist völlig normal.

Auf jeden Fall erstmal Widerspruch erheben.

Dann brauchst du einen Rechtsanwalt... es sei denn, du kennst dich mit diesem Thema und Paragraphen gut aus.

Eine Begründung zum Widerspruch kannst du mit dem RA auch nachreichen (ich weiß ja nicht, wann die Widerspruchsfrist abläuft).

Viel Erfolg...lG ✌️

Es gibt Anwälte, die sich auf Impfschäden spezialisiert haben. Einen solchen solltest Du um Rat befragen.

Es ist extrem schwer, einen Impfschaden geltend zu machen. Ganz egal, wie offensichtlich der Fall ist. Da können (und genau genommen dürfen) nur Profis helfen.

Das musst du mit deinem Arzt und deinem Anwalt besprechen.