Espresso Maschine nach Test zurückschicken? Widerrufsrecht?
Guten Tag,
ich habe eine Espresso Siebträger Maschine im Wert von ca. 600€ und eine Mühle im Wert von ca. 350€ bestellt. Leider musste ich feststellen das mir die Maschine und die Mühle doch nicht so zu sagen daher würde ich diese gerne retournieren bzw. von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Ich habe 3 bis 4 Espresso's gebrüht um die Maschine zu testen und um die Mühle einzustellen. Beide Geräte haben keinerlei Gebrauchsspuren, Dellen oder Kratzer o.Ä.
Kann ich beides zurück schicken ohne eine Wertverlust Forderung zu bekommen oder wie sieht dort die aktuelle rechtliche Lage aus in Bezug aufs Widerrufsrecht?
Ich befinde mich aktuell noch in der 14 tägigen Frist.
Ich hoffe hier kennt sich jemand besser aus mit der aktuellen Rechtslage. :-)
LG
4 Antworten
Sofern es sich um Fernabsatz handelte, kannst du natürlich die Käufe widerrufen innerhalb der 14 Tage. Diese Frist gibt es ja gerade dazu, um etwas auszuprobieren, und bei Nichtgefallen zurückschicken zu können. Ich hoffe nur, du hast die Geräte bei einem deutschen Onlineshop bestellt.
Ist ein deutscher Onlineshop. :) Danke für deine Antwort!
Du hast nach dem Einkauf (Fernabsatz) das Recht, in den 14 Tagen zu widerrufen. Auch nach Nutzung durch den Test der Ware.
Sollte es strittig sein, müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden, ob die Spuren an der Maschine unvermeidbar für einen verhältnismäßig normalen Funktionstest waren oder ob hier Abnutzung im Rahmen eines Gebrauchs vorliegt, der den Wert der Maschine mindert. Hierfür müsste der Shop auf Schadenersatz durch Wertverlust klagen - in dieser Sache höchst unwahrscheinlich.
Eine Pauschalaussage, wie viele Tassen man testweise brühen darf, kenne ich nicht.
Das 14-tägige Widerrufsrecht bezieht sich meines Wissens darauf, dass Du die Ware "so in Augenschein nehmen kannst, wie es auch im Geschäft vor dem Kauf möglich gewesen wäre". Und im Laden kannst Du mit den dort im Regal stehenden Maschinen auch keinen Espresso kochen...
Kannste machen, schaust in. & 357 VII Nr. 1 BGB. Oder hast du die als Unternehmer z. B. für ein Caffee gekauft?
Nein bin Privatperson, habs also auf meinen Namen an meine Privatadresse bestellt.
Bei mir im Saturn/MediaMarkt um die Ecke würde die mir auch Testweise einen Espresso brühen, könnte ich das als Referenz nehmen "wie es auch im Geschäft vor dem Kauf möglich gewesen wäre"?